Auf privaten Plattformen kursiert eine 4K-Version von "The Hateful Eight", die aus einem digitalen Kinopaket stammen soll.

Foto: The Weinstein Company

Anfang Dezember 2015 legte Quentin Tarantinos neuestes Kinowerk "The Hateful Eight" sein Kinodebüt hin. Kurz vor Weihnachten kursierte der Streifen erstmals als abgefilmte Kopie ("Screener") im Netz. Im März folgte schließlich die offizielle Verfügbarkeit auf DVD und Blu-ray-Disc.

Allerdings: Auf den Verkauf einer 4K-Fassung als UHD-Blu-ray oder Download, warten die Fans nach wie vor. Selbst eine Ankündigung fehlt noch. Nun soll eine illegale Version ihren Weg auf erste Tauschplattformen gefunden haben. Was zunächst wenig spektakulär klingt, könnte aber weitreichendere Bedeutung haben. Denn möglicherweise wurde der Kopierschutz des digitalen Kino-Formats DCP (Digital Cinema Package) geknackt, schreibt Torrentfreak.

4K-Version soll von VoD-Anbieter stammen

Das behaupten jedenfalls jene Uploader, die "Hateful Eight" als 40 GB großes Paket auf dem privaten Torrent-Tracker "UltraHDclub" verfügbar gemacht haben. Von dort aus hat es sich bereits auf andere nichtöffentliche Plattformen verbreitet. Bis diese Version auch im öffentlichen Netzäther zu finden sein wird, dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein.

Die Quelle der 4K-Version soll der Streaming-Dienst Okko sein. Dieser bedient den russischen Markt und erfüllt enorm strenge Auflagen der Filmindustrie hinsichtlich digitalen Rechtemanagements (DRM). Man rühmt sich damit, einige Filme bereits parallel zum Kinostart anbieten zu können.

Skepsis in der Szene

Während Okko zu dem Fall bislang keine Stellungnahme abgegeben hat, äußerten sich Kenner der Piraterieszene. Während niemand anzweifelte, dass tatsächlich eine nicht abgefilmte 4K-Version kursiert, wurden allerdings Vorbehalte ob der Quelle geäußert. Man ist skeptisch, dass es tatsächlich gelungen ist, den Kopierschutz eines DCP-Pakets auszuhebeln.

Es bleibt nun abzuwarten, ob eine Analyse der "Hateful Eight"-Kopie genaueren Aufschluss über ihre Herkunft ermöglichen wird, oder die Verantwortlichen hinter dem 4K-Leak Belege für ihre Angaben liefern können. (gpi, 09.09.2016)