Wien – STANDARD-Informationen zufolge hat sich die rot-grüne Wiener Stadtregierung darauf geeinigt, als erstes Bundesland die Vergnügungssteuer abzuschaffen. Die neue Regelung soll mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten. Schon länger wurde die Sinnhaftigkeit diskutiert, weil zuletzt die Einnahmen aus der Steuer drastisch sanken – ein großer Verwaltungsaufwand aber blieb. 2015 betrugen die Steuereinnahmen 7,9 Millionen Euro, 2014 waren es noch 52,2 Millionen gewesen. Der Grund für den Einbruch ist das Aus des kleinen Glücksspiels, das den überwiegenden Großteil der Einnahmen beisteuerte.

Details der Einigung zum Aus der Vergnügungssteuer will Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) am Mittwoch mit Tanja Wehsely, der Vize-Klubchefin der SPÖ, sowie dem grünen Wirtschaftssprecher Peter Kraus präsentieren.

Publikumstanz vs. Konzert

Im Vorjahr sorgte "Publikumstanz" für die verbliebenen Haupteinnahmen aus dieser Steuer: 5,6 Millionen Euro waren fürs Tanzen fällig. Lokale, in denen getanzt werden kann, müssen 15 Prozent des Eintrittstickets abliefern. Wird die Veranstaltung aber als Konzert klassifiziert, wird keine Steuer fällig. Grenzen sind hier oft schwierig zu ziehen.

Ein Lied davon singen kann ein Veranstalter, der 2011 ein Konzert des österreichischen Electroswing-Pioniers Parov Stelar in Wien organisierte. Er musste nachträglich rund 10.000 Euro Vergnügungssteuer zahlen, weil ein Beamter der Magistratsabteilung 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) den Act nach Parov Stelar angesichts gutgelaunter Besucher als Publikumstanz wertete.

Vergnügungssteuer ist Länderabgabe

Die Vergnügungssteuer ist eine Länderabgabe, die Besteuerung liegt in der Hand der Gemeinden. Von der Steuer betroffen sind in Wien auch Videoverleiher, Filmvorführungen, Aufsteller von Spiel- und Musikapparaten, Peepshows, sportliche Wettkämpfe, Kunstlaufvorführungen auf Eis- und Rollbahnen oder Masken- und Kostümfeste. Die genaue Liste vergnügungssteuerpflichtiger Veranstaltungen findet sich hier. (krud, 14.9.2016)