Wien – Landwirte, die durch den Schneefall Anfang Mai Frostschäden hinnehmen mussten, können ab sofort Anträge für Entschädigungen stellen, gab das Landwirtschaftsministerium am Donnerstag bekannt. Die Ansuchen seien bis 30. September bzw. bei Wein bis 15. November bei der jeweils zuständigen Förderungsabwicklungsstelle vorzulegen.

Obstbauern sollen das Geld noch heuer, Weinbauern Anfang 2017 bekommen, so das Ziel. In Summe steht ein Budget von 100 Mio. Euro zur Verfügung, eine Hälfte vom Bund, die andere von den betroffenen Bundesländern. (APA, 15.9.2016)