IG Autoren-Sprecher Gerhard Ruiss warnt vor Amazon

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Im langwierigen Kampf um eine Festplattenabgabe wurde ein weiteres Kapitel abgeschlossen. Die Vertreter des Elektrohandels einigten sich vor kurzem mit Verwertungsgesellschaften in der Frage von älteren Fällen, die teilweise bis zu zehn Jahre zurückliegen. Die Festplattenabgabe ist zwar seit Oktober 2015 gesetzlich geregelt, das betrifft jedoch nicht davor liegende Fälle. Ob und in welcher Höhe bei vor 2015 verkauften Smartphones, Tablets und Rechnern Festplattenabgabe einzuheben war, galt als umstritten – trotz mehrerer Gerichtsverfahren.

Amazon will nicht zahlen

Nun wurde laut Kurier beschlossen, die aktuell gültigen Tarife auf Fälle bis 2012 anzuwenden. Dadurch entstünde ein "Geldsegen für Künstler im zweistelligen Millionenbereich". Allerdings wehrt sich ein wichtiger Player gegen die Einigung: Onlinehändler Amazon. Die Austro-Mechana prozessiert schon länger gegen den IT-Konzern, der Fall landete sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Amazon bezweifelte etwa, dass österreichische Gerichte für den Prozess zuständig seien. Außerdem bekrittelte der Onlinehändler, dass die Verwertungsgesellschaften das Geld ungerecht an Künstler ausschütteten und etwa ausländische Künstler diskriminierten.

Rechteinhaber warnen vor Amazon-Sieg

"Es entspricht selbstverständlich nicht den Tatsachen, dass ausländische Künstler diskriminiert werden", schreibt IG Autorinnen-Sprecher Gerhard Ruiss in einer Aussendung. Er warnt davor, dass bei einem gerichtlichen Sieg Amazons "alle Gesetze seit 1980 über Vergütungen von Künstlern bei der Verwendung von Leer- und Speichermedien ungültig" wären. Das Urteil des Höchstgerichts wird in den nächsten Wochen erwartet. (fsc, 16.9.2016)