Verfassungsrichter Johannes Schnizer bedauert in einem Brief, dass er sich in Interviews zu Äußerungen über die FPÖ hinreißen habe lassen, die er nun bereue.

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Wien – Verfassungsrichter Johannes Schnizer ist dabei, die Wogen zu glätten. Am Montag hat er sich bei seinen Kollegen am Verfassungsgerichtshof entschuldigt. In einem Schreiben an VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bereut er seinen Vorwurf, die FPÖ habe die Anfechtung schon vor der Wahl vorbereitet. Zurückgenommen hat Schnizer die Behauptung, wie von der FPÖ gefordert, aber vorerst nicht.

An Holzinger schrieb Schnizer: "Ich habe in meinen öffentlichen Äußerungen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl in bester Absicht gegenüber den Kritikern verteidigt. Dass ich das öffentlich gemacht habe, hatte den Grund, dass die Kritik ebenfalls unüblich breit – und nach meinem Eindruck einseitig – in der Öffentlichkeit geführt wurde. Dabei habe ich mich über dieses Anliegen hinaus zu Äußerungen hinreißen lassen, die ich jetzt als großen Fehler betrachte."

VfGH nimmt die Erklärung zur Kenntnis

Schnizer bat Holzinger um die Gelegenheit, sich bei der nächsten Beratung des VfGH auch persönlich bei allen Mitgliedern des Gerichtshofs zu entschuldigen. "Ich bedauere, wenn ich dadurch dich und die anderen Mitglieder des Gerichtshofes einer öffentlichen Diskussion ausgesetzt habe." Laut VfGH wurde Schnizers schriftliche Erklärung zur Kenntnis genommen.

An der öffentlichen Verhandlung zu den Richtwertmieten am Montag nahm Schnizer als Teil des 14-köpfigen Richtergremiums wieder teil. Schnizer, der mit Interviews in der Wiener Stadtzeitung "Falter" und der "ZiB 2" im ORF den Groll der FPÖ auf sich gezogen hat, hatte sich vergangene Woche bei der Verhandlung über Tiroler Agrargemeinschaften für befangen gegenüber der FPÖ erklärt, weil diese an der Beschwerde beteiligt war.

Anwalt: Kein Anlass zu Entschuldigung bei FPÖ

Die FPÖ hatte Schnizer in Aussendungen aufgefordert, die "unwahren Behauptungen" zurückzunehmen. Schnizers Anwalt Michael Pilz sah dazu vorerst keinen Anlass. "Wir bisher haben kein Aufforderungsschreiben erhalten", sagte er am Montag der APA.

Laut FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl wurde Schnizer die Aufforderung zur Unterlassung bereits am Donnerstag über den FPÖ-Medienanwalt Michael Rami zugestellt. Kickl hatte zugleich beteuert, "im Interesse der größtmöglichen Wahrung des Ansehens des Verfassungsgerichtshofes" kein Interesse an einem Rechtsstreit zu haben.

Frist für Unterlassungserklärung bis Mittwoch verlängert

Auch am Montag sagte Kickl, dass der FPÖ die Entschuldigung bei den Verfassungsrichtern nicht ausreiche: "Denen hat er nicht vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung geleitet zu haben." Schnizers Entschuldigung gegenüber den Richterkollegen sei "nur eine Seite der Medaille", die Vorwürfe hätten sich ja gegen die FPÖ gerichtet, so Kickl. Mit einer Unterlassungserklärung wolle man eine Richtigstellung und einen Widerruf der Behauptung erreichen, dass die FPÖ schon vor der Wahl eine Anfechtung vorbereitet habe. "An unserer Position hat sich nichts geändert."

Die Unterlassungserklärung wollte die FPÖ ursprünglich bis Montag, zwölf Uhr. Das Aufforderungsschreiben an Schnizer wurde allerdings erst am Montagvormittag zugestellt, wie auch Schnizers Anwalt bestätigte. Die Frist wurde nun um zwei Tage bis Mittwoch verlängert. (APA, 3.10.2016)