Die EU-Staaten legten nach Einschätzung des EU-Rechnungshofs "bei ihren Prüfungen bisher kein ausreichendes Gewicht auf staatliche Beihilfen."

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Brüssel – Die EU-Staaten haben laut einem Bericht der EU-Rechnungsprüfer ein "erhebliches Ausmaß an Verstößen" gegen die Vorschriften für Staatsbeihilfen zu verantworten. Die entsprechenden Vorschriften würden in erheblichem Maße nicht eingehalten, heißt es in dem am Dienstag vorgestellten Bericht des Europäischen Rechnungshofs.

Demnach wiesen rund ein Fünftel der EU-Projekte im Bereich der Kohäsionspolitik Fehler bei staatlichen Beihilfen auf. Die EU-Staaten stellten aber Fehler bei nur 3,6 Prozent der Projekte fest. Dies lege den Schluss nahe, dass die EU-Staaten "bei ihren Prüfungen bisher kein ausreichendes Gewicht auf staatliche Beihilfen gelegt haben", erklärte der zuständige Berichterstatter, der österreichische Vertreter im EU-Rechnungshof, Oskar Herics.

Kritik an EU-Kommission

Die EU-Rechnungsprüfer kritisieren aber auch die EU-Kommission. Diese habe zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Steigerung der Transparenz die Rechtsvorschriften vereinfacht, was den EU-Staaten mehr Verantwortung bei der Umsetzung einräumt. Die Überwachung der EU-Kommission für die Programmplanung von 2007 bis 2013 habe gezeigt, dass den EU-Staaten viele Fehler unterliefen. Die "Verlagerung der Verantwortung erhöht somit das Risiko von Fehlern bei staatlichen Beihilfen".

Der Bericht führt mehrere konkrete Beispiele an. So sei in Slowenien ein Beihilfebetrag von 0,4 Mio. Euro für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Automobilsektor zu Unrecht gewährt worden, weil die begünstigte Gesellschaft einen KMU-Aufschlag erhielt, jedoch ausschließlich im Auftrag von Großunternehmen tätig war. In Polen musste ein Projekt mit EU-Regionalhilfen in Höhe von 23,3 Mio. Euro zum Bau eines Logistikzentrums nach Prüfung des Rechnungshofs zurückgezogen werden.

In Tschechien wurde eine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe von 1,8 Mio. Euro für eine EU-Regionalhilfeprojekt zum Bau von Forschungsinfrastruktur nicht angemeldet. Beim Bau eines Industriegebäudes in Frankreich genehmigte die Verwaltungsbehörde eine Beihilfe unter der Bagatellgrenze (De-minimis), ohne jedoch zwei frühere Beihilfen zu berücksichtigen.

Staatliche Beihilfen in Österreich gesunken

Laut dem Bericht des EU-Rechnungshofs sind die Ausgaben für staatliche Beihilfen in Österreich von 2,085 Mrd. Euro im Jahr 2010 auf 1,479 Mrd. Euro in 2014 zurückgegangen. In der gesamten EU stiegen die Staatsbeihilfen im selben Zeitraum von 75,680 Mrd. Euro auf 101,161 Mrd. Euro. Herics verweist darauf, dass die EU-Kommission auch in Österreich fündig wurde. So forderte sie eine finanzielle Berichtigung für Regionalhilfen im Umfang von 8,1 Millionen Euro für die Steiermark, ein Teil davon betraf auch Staatshilfen.

Der Bericht listet auch die Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen der EU-Generaldirektion Wettbewerb von 2006 bis 2014 auf. Insgesamt wurden 296 Beihilferegelungen überwacht. Davon waren 89 problematisch, das sind 30 Prozent. In Österreich wurden elf Fälle überwacht, wovon vier (36 Prozent) problematisch waren. Hier liege Österreich "doch über dem Durchschnitt", sagte Herics. (APA, 4.10.2016)