Johannes Schnizer sieht keinen Grund, der FPÖ eine Unterlassungserklärung auszustellen. Es war, nett formuliert, sicher ungeschickt zu behaupten, die FPÖ habe schon vor der Wahl an deren Anfechtung gebastelt – ohne konkrete Beweise vorzulegen. Ein Höchstrichter steht hier mehr in der Verantwortung. Aber so aus der Luft gegriffen war das auch wieder nicht, wie einem die Freiheitlichen weismachen wollen. Wortmeldungen von FPÖ-Politikern unterstützen diese Sichtweise. Es gibt auch die Aussage eines FPÖ-Beisitzers aus Gänserndorf, der in seinem Datenblatt für die FPÖ-Wahlanfechtung angab: "Nach Rücksprache mit dem Bezirksobmann verzichteten wir, aufgrund des überraschend guten Ergebnisses für Ing. Hofer, auf die Protokollierung der Missstände in der Niederschrift." Warum also eine derartige Erklärung abgeben?

Außerdem: Ob mit Entschuldigung oder ohne, die FPÖ wird ihr Spiel weiterbetreiben: wir, das Opfer. Dort das Establishment, auch das Höchstgericht, das den Blauen Schaden zufügen will. Ein Kotau Schnizers hätte daran nichts geändert. Mit der Ablehnung des FPÖ-Begehrs ändert sich nur das Drehbuch für die Hofburg-Wahl am 4. Dezember, nicht das Ziel. Das Bemühen, den Verfassungsgerichtshof zu desavouieren, wird fortgesetzt.

Die FPÖ-Klage könnte auch die Chance bieten, den Sachverhalt zu klären. Vielleicht müssen sich dann die Freiheitlichen bei Schnizer entschuldigen. (Peter Mayr, 5.10.2016)