Ein Webcam-Girl darf sich nicht mehr in ihrem Wohnhaus gegen Geld vor der Internetkamera ausziehen. Nach der mündlichen Verhandlung teilte das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mit, dass die 24-Jährige ihre Arbeit in dem oberbayerischen 6.000-Einwohner-Dorf Ampfing aufgeben muss.

Gegen Baurecht

Die Tätigkeit finde in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang statt und diene dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit. Dies allerdings kollidiere mit dem Baurecht, das für das Gebiet nur eine Wohnnutzung vorsieht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (APA, dpa, 6.10.2016)