Graz/Wien – Die Flüchtlingsreferenten der Länder erinnern Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) in einem Brief an den gemeinsamen Beschluss über gemeinnützige Arbeit für Asylwerber. Die Vorsitzende der Referenten, Steiermarks Landesrätin Doris Kampus (SPÖ), sagte, man habe Sobotkas Äußerungen mit Verwunderung aufgenommen. "Die stehen nicht im Einklang mit dem einstimmigen Beschluss von Graz".

In dem am Donnerstag geschickten Brief an den Innenminister betonen die Landesräte, dass sich das Ziel der Länder nicht geändert habe. Dies sei der Ausbau und die Umsetzung eines Modells, bei dem Asylwerberinnen und Asylwerber eine Entschädigung von fünf Euro in der Stunde bei einer Höchstgrenze von zehn Stunden Beschäftigung in der Woche erhalten könnten. Die Verdienstmöglichkeit betrüge also maximal 200 Euro im Monat.

Ferner soll die Möglichkeit der gemeinnützigen Beschäftigung auf Träger und soziale Einrichtungen ausgeweitet werden. Der Ausbau der gemeinnützigen Beschäftigung sei als integrationspolitische – und nicht als arbeitsmarktpolitische – Maßnahme zu verstehen. "Wir erwarten uns die baldige Umsetzung dieser Beschlüsse – und konkrete Gespräche Anfang November dieses Jahres – wie vereinbart", so Kampus, "damit ein praktikables Modell zur gemeinnützigen Beschäftigung mit Jänner 2017 starten kann." (APA, 6.10.2016)