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Unternehmer können sich gegen Arbeitslosigkeit absichern. Allerdings haben die Rahmenbedingungen nicht gerade zu einem Boom des 2009 eingeführten Instrumentes gesorgt.

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Wien – Auftrag weg, Job weg. Dieses Phänomen kennen nicht nur Mitarbeiter von Betrieben, sondern auch Unternehmer. Damit die wirtschaftliche Existenz nicht gleich komplett bedroht ist, gibt es seit 2009 auch für Unternehmer die Möglichkeit der Arbeitslosenversicherung. Freiwillig, versteht sich.

Doch schon bei der Beschlussfassung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige 2007 gab es Anzeichen, dass das Fangnetz nicht allzu oft beansprucht werden dürfte. Der damalige Wirtschaftsminister und Initiator der Maßnahme, Martin Bartenstein, sagte damals: "Das ist ein Angebot, kein Mehrheitsprogramm."

Zu großer Optimismus

Mittlerweile ist klar, dass selbst diese vorsichtige Prognose äußerst optimistisch war. Denn bisher – seit 2009 eben – haben sich lediglich 813 Unternehmer arbeitslosenversichert. Das hat Sozialminister Alois Stöger nun in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Abgeordneten Ruperta Lichtenecker bekanntgegeben.

Auch der Trend ist nicht wirklich überzeugend: 2015 traten lediglich 117 Unternehmer dem Schutzprogramm bei, das von der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft abgewickelten wird. Für Lichtenecker liegen die Gründe dafür auf der Hand: "Das jetzige Modell ist vor allem für Einpersonenunternehmen und Kleinstbetriebe, die die Mehrheit bei der SVA stellen, zu teuer."

Gestaffelte Beiträge

Die Beiträge sind gestaffelt: Je mehr man einzahlt, desto höher fällt die Kompensation im Ernstfall aus. Ein Beispiel: Wer 85,05 Euro – das ist die unterste Stufe – im Monat einzahlt, erhält im Falle der Arbeitslosigkeit 22,79 Euro täglich. Bei 170,10 Euro Beitrag steigt die Entschädigung auf 36,71 Euro am Tag. Die höchste Stufe sieht Einzahlungen von 255,15 Euro im Monat vor und führt zu einer Arbeitslosengeldzahlung von 50,77 Euro am Tag.

Für Thomas Neumann, SVA-Direktor, hängt die geringe Inanspruchnahme des Instruments allerdings mehr mit einem anderen Umstand zusammen. Wer nämlich vor der Unternehmensgründung unselbstständig beschäftigt war, behält seinen Arbeitslosenschutz auch als Entrepreneur. Anders ausgedrückt: Für das Gros der Selbstständigen fehlen überhaupt die Voraussetzungen für die Versicherung.

Restriktive Gestaltung

Neumann weist darauf hin, dass die Gründung eines Unternehmens direkt nach Vollendung der Schule oder Universität eher selten sei. Zudem wurde die Versicherung recht restriktiv gestaltet, um Missbrauch zu verhindern. Wer einzahlt, muss das über acht Jahre hinweg tun. Und wer die Teilnahme an der Versicherung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Gründung einreicht, wird für acht Jahre "gesperrt". Im Vorjahr wurden von der SVA 43.459 Personen registriert, für die eine Versicherung infrage gekommen wäre. (as, 20.10.2016)