Seit dem Ende des Kalten Kriegs hat Österreich – wie viele europäische Staaten – eine Friedensdividende eingestreift, indem Militärausgaben radikal gekürzt und diese Gelder in andere staatliche Aufgaben gelenkt wurden. Dies ging so weit, dass 2014 der Verteidigungsminister eingestehen musste, dass der "Boden des Fasses" erreicht ist.

Seit einiger Zeit ist jedoch klar, dass rund um die EU eine Zone der Instabilität entstanden ist, die direkte Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Österreich hat – Terroranschläge und die Migrationskrise sind bloß die Spitze des Eisbergs.

Als Reaktion darauf wurde der Sparkurs beim Bundesheer beendet. Dieses wird nun strukturell, personell und materiell erneuert. Andererseits wird vor dem Hintergrund hybrider Bedrohungen, die die eindeutige Zuständigkeit von Polizei (innere Sicherheit) und Bundesheer (äußere Sicherheit) verwischen, die Rollenverteilung zwischen den beiden Sicherheitsapparaten diskutiert.

Diese Diskussion führt zu Kritik aus verschiedenen Richtungen: Die einen befürchten eine Militarisierung Österreichs, die anderen eine "Verpolizeilichung" des Militärs, und Dritte wiederum sehen ein Sicherheitsministerium entstehen, das die gesamte Staatsgewalt in sich bündelt.

Gesetzliche Klarstellung der Befugnisse

Im Kern geht es aber um eine gesetzliche Klarstellung der Befugnisse. Denn es wäre fatal, diese Fragen erst zu klären, wenn ein Anlassfall bereits eingetreten ist. Und vollkommen sinnlos wäre eine Kompetenzverteilung zwischen Polizei und Bundesheer, bei der der eine zuständig, aber nicht handlungsfähig und der andere handlungsfähig, aber nicht zuständig ist. Es wurden daher von der Bundesregierung als Themen zur Klärung die "Gefahrenabwehr aus der Luft" und der "Schutz kritischer Infrastruktur" definiert.

Bei der Gefahrenabwehr aus der Luft verfügt die Polizei über keine Kapazitäten, eine solche Bedrohung eigenständig zu bewältigen. Die Anforderung des Bundesheeres könnte die Reaktionszeit aber derart verlängern, dass eine Bewältigung nicht mehr zeitgerecht erfolgt. Es ist daher zweckmäßig, dieses Einsatzszenario als Teil der militärischen Landesverteidigung in die Verantwortung des Bundesheeres zu übertragen.

Der Schutz der kritischen Infrastruktur betrifft Anlagen, die lebensnotwendig für die Bevölkerung sind und deren Ausfall die innere Ordnung und Sicherheit massiv betreffen würde – Strom- und Wasserversorgung, Kommunikations- und Verkehrsnetze, Rundfunk und TV, Raffinerien und vieles mehr. Knapp 200 Objekte sind von solcher Bedeutung, dass ihr Ausfall bundesweite Folgen nach sich ziehen würde. Dazu kommen noch tausende Objekte, die eine regionale Bedeutung haben. Experten sind sich einig, dass für deren Schutz zehntausende Personen erforderlich sind.

"Staatsbürger in Uniform"

Diese enorme Personalstärke steht weder bei der Polizei noch bei den präsenten Kräften des Bundesheeres jederzeit abrufbar zur Verfügung. Durch das in der Verfassung verankerte Milizsystem des Bundesheeres könnten aber im Anlassfall Wehrpflichtige der Miliz zum Schutz der Infrastruktur einberufen werden. Dazu ist es aber notwendig, diesen Auftrag auch gesetzlich abzubilden. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Milizsoldaten werden dann eingesetzt (und bezahlt), wenn es die Situation erfordert. Sie sind "Staatsbürger in Uniform", die tief in der Zivilgesellschaft verankert sind. Dieses Volksheer ist daher über jeden Zweifel erhaben, dass es gegen die Interessen der Bevölkerung eingesetzt werden könnte.

Das österreichische Modell der allgemeinen Wehrpflicht – diese umfasst nämlich neben dem Grundwehrdienst auch das Milizsystem – ist daher ein Garant für eine abgestufte Reaktionsmöglichkeit des Staates zu überschaubaren Kosten. Es ist der Weisheit der Bevölkerung zu danken, dass dieses System in der Volksbefragung im Jänner 2013 eindeutig bejaht wurde. Und es erscheint zynisch, dass gerade jene, die sich am heftigsten für ein Berufsheer eingesetzt haben, nunmehr demokratiepolitische Bedenken gegen einen Aufgabenzuwachs beim Bundesheer anmelden. Wollen diese das Bundesheer ganz abschaffen und die Sicherheit dem Zufall überlassen?

Klar getrennte Zuordnung der staatlichen Sicherheitsaufgaben

Demokratiepolitisch ist es aber inakzeptabel, Polizei und Bundesheer in einem Sicherheitskörper zusammenzufassen. Die klar getrennte Zuordnung der staatlichen Sicherheitsaufgaben in zwei Sicherheitsapparate stärkt unsere Demokratie. Höchstmögliche Klarheit und Transparenz in der Aufgabenverteilung erhöht die Reaktionsfähigkeit und steigert damit die Sicherheit für die Bevölkerung.

Kompetenzverteilungen aus dem vorigen Jahrhundert dürfen und müssen hinterfragt werden, wenn sich die Welt um uns weiterentwickelt. Wenn es dabei aus guten Gründen zu einem Zuwachs an Aufgaben beim Bundesheer kommt, dann sollten wir nicht über eine Militarisierung Österreichs jammern, sondern uns über den Zugewinn an Sicherheit freuen. Und wir sollten nicht vergessen, dass dafür noch über Jahre Investitionen nötig sein werden, um die Folgen der Sparpolitik der letzten zwanzig Jahre auszugleichen. (Erich Cibulka, 23.10.2016)