Nein, es ist nicht "strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben", wie es jüngst ein Welser Verteidiger in seinem Plädoyer behauptet hat. Das muss man nicht einmal den bösen linkslinken Gutmenschen glauben. Das hat Lagerkommandant Franz Ziereis bei einer Befragung selbst zugegeben. Daher ist eine Anklage des Anwalts nach dem Verbotsgesetz eine durchaus nachvollziehbare Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft wollte das machen – der Weisungsrat im Justizministerium hat jedoch anders entschieden.

Natürlich muss es einem Verteidiger erlaubt sein, für seinen Mandanten zu kämpfen – mitunter auch mit harten Mitteln. Doch strafbar darf er sich dabei nicht machen. Aber ob das in dieser Sache der Fall war, sollen bitte Geschworene entscheiden.

Denn die Rolle des Weisungsrates ist bedenklich. Es hat einen Hautgout, wenn Juristen über die strafrechtliche Verfolgung eines Juristen entscheiden. Die Krähen, die sich nicht gegenseitig das Augenlicht rauben, kommen einem da ziemlich schnell in den Sinn. Einen Kunstfehlerprozess beschließt ja auch kein Ärztegremium.

Grundsätzlich sind die weisen Weisungsentscheider natürlich eine gute Sache. Aber wenn es gegen einen Kollegen geht, sollte der Minister allein entscheiden. Der ist zwar auch Jurist, muss bei Bedarf aber öffentlich erklären, was er sich dabei gedacht hat. (Michael Möseneder, 2.11.2016)