Sonja Wehsely geht gegen die FPÖ vor.

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Wien – Sie habe rechtswidrig die MA 40 (Soziales und Gesundheit) angewiesen, alle Mindestsicherungsanträge neuzugezogener Ausländer positiv zu beurteilen: So lautet der Vorwurf der FPÖ gegen die Wiener Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). Der nichtamtsführende blaue Stadtrat Anton Mahdalik reichte deshalb im September Klage gegen Wehsely ein, in der er die Tatbestände Amtsmissbrauch, Untreue und Betrug anführte.

Wehsely wies die Vorwürfe damals "aufs Schärfste" zurück und brachte ihrerseits Klage gegen die Freiheitlichen ein. Am Mittwoch verbot das Wiener Handelsgericht der FPÖ nun per einstweiligen Verfügung, diese Anschuldigungen erneut zu äußern. Das würde die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und der Kreditschädigung erfüllen.

FPÖ trat Wahrheitsbeweis nicht an

"Die Klage gegen diese unwahren Unterstellungen ist ein bewusster Schritt gewesen", sagt Wehsely zum STANDARD. Der FPÖ sei es nicht um eine "harte politische Auseinandersetzung" gegangen, sondern um "Lüge und Diffamierung". Diese Art der Politik wolle sie nicht nur inhaltlich, sondern "wenn notwendig auch juristisch" bekämpfen.

Zudem soll die FPÖ in dem Verfahren nicht die Gelegenheit genutzt haben, ihre Anschuldigungen per Wahrheitsbeweis zu untermauern, heißt es aus dem Büro der Stadträtin. "Dass die FPÖ nicht einmal den Wahrheitsbeweis angetreten ist, zeigt, dass es ihr nicht um Sachpolitik, sondern einzig und alleine um Anpatzen und Dreckschleudern geht nach dem Motto 'Es wird schon was hängenbleiben'", sagt Wehsely.

Keine Beunruhigung bei Mahdalik

Den Wahrheitsbeweis müsse die Staatsanwaltschaft erbringen, heißt es hingegen von der FPÖ. Noch sei "kein einziger Zeuge" vernommen worden, sagt Mahdalik zum STANDARD. Würde das passieren, würde es auch zu einer anderen Entscheidung kommen, ist er überzeugt.

Die einstweilige Verfügung beunruhigt Mahdalik derzeit noch nicht. Dass die Stadt Wien 130 Millionen Euro für die Mindestsicherung nachdotieren musste, zeigt für ihn, dass hier "einiges im Argen" liege. Und es lege weiter die Vermutung nahe, dass gerade bei Ausländern "das eine oder andere Auge zugedrückt wird". (Oona Kroisleitner, 2.11.2016)