Gerhard Drexel muss in den nächsten sechs Monaten 120 Stunden Sozialdienst leisten.

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Salzburg – Der Vorstandsvorsitzende des Spar-Konzerns, Gerhard Drexel, hat am Freitag am Salzburger Landesgericht eine Diversion erhalten. Ihm wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger erteilte den Beschluss auf 120 Stunden gemeinnützige Sozialleistungen binnen sechs Monaten in einer Einrichtung für Behinderte, Kinder und Jugendliche oder Obdachlose.

Drexel soll nach der zweiten Hausdurchsuchung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in der Spar-Zentrale in Salzburg versucht haben, den Leiter der BWB, Theodor Thanner, zum Amtsmissbrauch anzustiften. Bei einem Vieraugengespräch habe er Thanner gebeten, es zu unterlassen, einen Geldbußbeitrag vom Spar-Konzern zu verlangen; im Gegenzug werde er den Vorwurf, die BWB habe "Spionagesoftware" eingesetzt, nicht öffentlich machen, schilderte Staatsanwältin Beatrix Winkler. Das Vergehen blieb beim Versuch, weil Thanner ablehnte.

Drexel übernimmt Verantwortung

Drexlers Verteidiger Peter Lewisch erklärte, das damalige Gesprächsanliegen sei eine "mediale Abrüstung" gewesen. Dass es zu dieser Interpretation oder Deutung des Gesprächsinhalts gekommen sei, tue Drexler leid, betonte sein Verteidiger. Der Spar-Chef erklärte sich nicht schuldig: "Aber ich bin bereit für eine Verantwortungsübernahme."

Drexel erklärte sich einverstanden mit der diversionellen Lösung. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab und hat nun noch 14 Tage Zeit, Beschwerde einzulegen. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig. Richterin Meniuk-Prossinger erklärte, der Schöffensenat habe sich aufgrund der besonders schuldmindernden Umstände für eine Diversion entschieden: Drexel sei damals unter besonderem öffentlichem Druck gestanden, es sei eine einmalige Handlung ohne Absicht auf persönliche Bereicherung gewesen und beim Versuch geblieben.

"Trotz der medialen Vorverurteilung setzt sich Herr Drexel her und übernimmt die Verantwortung. Das kommt selten vor", sagte Meniuk-Prossinger. Die Verordnung von Sozialstunden sei auch ein Signal an die Bevölkerung, so die Richterin. "Zeit ist besonders im Fall von Herrn Drexel ein probateres Mittel als Geld." Nach dem Prozess erklärte Drexel: "Ich bin froh, dass die Sache nun zum Abschluss gekommen ist und unter die Causa ein Schlussstrich gezogen wurde."

Ermittlungen nach Aussage in Kartellverfahren

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen eingeleitet, nachdem Drexel selbst im Kartellverfahren der Bundeswettbewerbsbehörde gegen Spar ausgesagt hatte, dass es dieses Gespräch gegeben habe. Die Richterin des Kartellverfahrens zeigte die versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch an.

Der Spar-Konzern wurde im Kartellverfahren in erster Instanz zu einem Bußgeld von drei Millionen Euro wegen mutmaßlicher Preisabsprachen verurteilt. Dagegen hatte Spar berufen. Bei der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde Spar schließlich eine Kartellstrafe von 30 Millionen Euro aufgebrummt. Spar hat dieses Bußgeld bezahlt. (Stefanie Ruep, 11.11.2016)