Foto: APA

Der NSA-Untersuchungsausschuss im deutschen Bundestag hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der umstrittenen geheimdienstlichen Selektorenlisten durch die Bundesregierung in Berlin. Die Listen berührten das Geheimhaltungsinteresse der USA und unterlägen deshalb nicht der ausschließlichen Verfügungsbefugnis der Bundesregierung, entschied das Verfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Funktions- und Kooperationsfähigkeit

Geklagt hatten die Bundestagsfraktionen von Linkspartei und Grünen sowie zwei Mitglieder der NSA- Untersuchungsausschusses. "Eine Herausgabe unter Missachtung einer zugesagten Vertraulichkeit und ohne Einverständnis der USA würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen", erklärte das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung. "Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiegt insoweit das parlamentarische Informationsinteresse."

Licht in diese Angelegenheit

Die Selektorenlisten verzeichnen jene Suchbegriffe, mit denen der Bundesnachrichtendienst im Auftrag des US-Geheimdiensts NSA Datenströme auf potenziell wichtige Informationen durchkämmte. Es besteht der Verdacht, dass viele dieser Suchbegriffe problematisch waren – etwa weil sie sich gegen europäische Behörden oder Unternehmen richteten. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags möchte Licht in diese Angelegenheit bringen, allerdings verweigert die Regierung dem Ausschuss einen Einblick in die Liste. (APA, 15.11. 2016)