Besonders beim Transport von terrorverdächtigen Häftlingen wollen Justiz und Militär künftig kooperieren.

Foto: BMLVS / Wolfgang Grebien

Wien/Puch-Urstein (APA) – Das Bundesheer wird in Zukunft für das Justizministerium bei Bedarf den Transport von besonders gefährlichen Häftlingen übernehmen. Das gaben Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Salzburg bekannt. Es geht dabei vor allem um die Verlegung aufs Gericht, in andere Gefängnisse oder Spitäler. "Wir wollen rechtzeitig Vorsorge treffen, um im Bedarfsfall vorbereitet zu sein", erklärte Brandstetter.

Einen konkreten Anlassfall für die neue Kooperation gebe es nicht. "Wir kommen hier einem Anliegen der Gewerkschaft nach, Justizwache-Beamte bestmöglich zu schützen." Das gelte besonders für den Transport von terrorverdächtigen Personen. Bisher wurden Verlegungen unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen vom Einsatzkommando Cobra übernommen. Das wird auch in Zukunft in den meisten Fällen so bleiben. "Wir wollten aber die Option, auf Spezialfahrzeuge des Bundesheeres zurückzugreifen, wenn wir sie einmal brauchen", sagte Brandstetter.

Zum Einsatz kommen sollen dabei zwei gepanzerte Modelle, die auch über Splitter- und Minenschutz verfügen: Der vierrädrige, zwölf Tonnen schwere "Dingo 2" und der dreiachsige, 15 Tonnen schwere Radpanzer "Pandur", die beim Bundesheer für den sicheren Transport von Soldaten eingesetzt werden.

Verfassungsschutz prüft Notwendigkeit

Die Prüfung, wann bei einem Häftling etwa von einem möglichen Befreiungsversuch oder einem Anschlag auszugehen sei, übernimmt laut Josef Schmoll, Abteilungsleiter im Justizministerium, der Verfassungsschutz. Derzeit würden in Österreichs Gefängnissen 56 Terrorverdächtige sitzen, 29 davon bereits rechtskräftig verurteilt.

Basis der Kooperation ist ein Verwaltungsübereinkommen ohne finanzielle Gegenleistung. "Wir stellen Ressourcen wie Ausrüstung und Fahrzeugbesatzung zur Verfügung, übernehmen aber keine eingreifenden Kompetenzen", betonte Doskozil. "Der Schutz der Häftlinge im Fahrzeuginneren bleibt weiter in der Zuständigkeit des Justizministeriums. Der äußere Schutz, etwa Absicherungen oder Straßensperren, sind weiterhin Aufgabe des Innenministeriums."

Ein Teil der Kooperation betrifft auch den Transport von Häftlingen am Luftweg. So sollen in Zukunft Häftlinge aus EU-Ländern mit den C-130 "Hercules" Transportmaschinen in Gefängnisse in ihre Heimat verlegt werden. "Da geht es um Hunderte Personen, die vor allem nach Rumänien und Bulgarien gebracht werden sollen", erklärte Brandstetter.

Neu ist die Zusammenarbeit zwischen Verteidigungs- und Justizministerium übrigens nicht. Beide kooperieren bereits bei der Ausbildung von Militärpolizisten oder beim Einsatz von Drogensuchhunden. So werden im Strafvollzug alle zwei bis drei Monate Anstalten mit Hunden nach Suchtgift durchsucht.

Scharfe Kritik der FPÖ

Kritik an der neuen Kooperation zwischen Justiz- und Verteidigungsministerium beim Häftlingstransport kommt von der FPÖ. "Das ist definitiv keine originäre Aufgabe des österreichischen Bundesheeres und kann nur ausnahmsweise als Assistenzeinsatz erfolgen", befand der blaue Wehrsprecher und Vorsitzende des Landesverteidigungsausschusses, Reinhard Bösch, am Freitag in einer Aussendung.

Es handle sich um "die verdächtige Suche der SPÖ nach weiteren 'Aufgaben' für das Heer im Bereich der inneren Sicherheit". Er sei "gegen zusätzliche originäre Aufgaben des Bundesheeres" im Bereich der inneren Sicherheit, weil das Heer im Bereich Landesverteidigung, mit den Auslandseinsätzen und mit sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsätzen aufgrund unvorhersehbarer Krisenlagen "mehr als ausgelastet" sei, erklärte Bösch.

Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte bei dem Pressetermin in Salzburg betont, dass das Heer lediglich Ressourcen wie Ausrüstung und Fahrzeugbesatzung zur Verfügung stelle, aber "keine eingreifenden Kompetenzen" übernehme. "Der Schutz der Häftlinge im Fahrzeuginneren bleibt weiter in der Zuständigkeit des Justizministeriums. Der äußere Schutz, etwa Absicherungen oder Straßensperren, sind weiterhin Aufgabe des Innenministeriums." (APA, 25.11.2016)