Brüssel/Wien – Die EU-Kommission dürfte sich gegen den Wunsch Österreichs aussprechen, die Familienbeihilfe für Kinder zu senken, die nicht mit ihren Eltern nach Österreich gekommen sind. Eine Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU- oder EWR-Ausland an die dortigen Lebenshaltungskosten werde es "nicht geben", zitierte der "Kurier" am Montag aus einem internes Kommissionspapier.

Anfang November hatten ÖVP-Regierungsmitglieder in einem Brief an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eine "Indexierung" der Familienbeihilfe gefordert. Auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sprach sich für eine Senkung der Familienbeihilfe für nicht in Österreich lebende Kinder aus.

Offenbar keine Einigkeit in Kommission

Das EU-Dokument über die "Koordinierung der Sozialleistungen" dürfte am Montag innerhalb der EU-Kommission diskutiert werden. Darin heißt es demnach, dass das System der Anpassung zu kompliziert und die ökonomischen Vorteile nicht nachweisbar wären. Eine Indexierung würde ja nicht nur die Senkung von Sozialleistungen bedeuten, sondern auch eine Erhöhung für Länder, die ein höheres Kindergeld zahlen.

Laut "Kurier" soll es aber "ein paar" Kommissionsmitglieder geben, die bereit wären, die Sozialleistungen zu senken. Demnach gibt es noch streit über einen Satz, der den Mitgliedsstaaten bestimmte Rechte einräumt. Die Befürworter einer Senkung sollen aber in der Minderheit sein.

Familienministerium will "Koalition der Willigen"

Innerhalb der ÖVP ist man trotz des Papiers nicht beunruhigt. "Es wird darüber diskutiert, es ist aber noch nicht finalisiert", sagt ein Sprecher von Familienministerin Sophie Karmasin. Sollte sich die EU-Kommission tatsächlich gegen die Indexierung der Familienbeihilfe aussprechen, sei der Vorschlag trotzdem nicht vom Tisch. Schließlich werde darüber im Rat der Sozialminister abgestimmt.

Österreich wolle bezüglich der Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland eine "Koalition der Willigen" mit Deutschland und Dänemark bilden, heißt es aus dem Familienministerium. So wolle man den Druck auf Änderungen erhöhen. Aus dem Integrationsministerium von Sebastian Kurz (ÖVP) heißt es: "Wir lassen bei dem Thema sicher nicht locker".

Später Arbeitslosengeld

Verschärft werden sollen laut "Welt" die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld durch EU-Ausländer. Derzeit gelten für sie die gleichen Auflagen wie für Inländer. Wer also in den vergangenen zwei Jahren zumindest 52 Wochen arbeitslosenversichert war, hat in Österreich Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Angerechnet werden dabei auch Zeiten aus dem Ausland. Liegen also genug Versicherungszeiten aus dem Heimatland vor, könnte theoretisch in Österreich nach nur einem Tag Beschäftigung Arbeitslosengeld bezogen werden. Künftig soll das erst nach drei Monaten möglich sein, was man im Büro von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) begrüßt. Laut EU-Kommission hatten zuletzt 42 Prozent der EU-Ausländer, die Arbeitslosengeld bezogen, weniger als drei Monate im Zielland gearbeitet. Ziel der Maßnahme sei, Sozialtourismus zu verhindern. (APA, koli, go, 12.12.2016)