Wien – Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wehrt sich gegen anonyme Proporz-Vorwürfe. SPÖ und ÖVP würden ihre Kandidaten auf zu besetzende Posten hieven, zitierte der "Kurier" (Sonntag-Ausgabe) eine "Delegation von Richtern". Die Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtes wies die Vorwürfe der parteipolitischen Einflussnahme am selben Tag via Aussendung zurück, alles erfolge objektiv.

Im September segnete der Ministerrat die Bestellung von 40 weiteren Verwaltungsrichtern ab, 350 Kandidaten hatten sich beworben. Auf der im Internet veröffentlichten Liste seien jedoch nicht nur die 40 Bestgereihten aufgezählt worden, sondern die jeweils ersten drei Platzierten für jeden Job. Teilweise sei allerdings die Reihenfolge von jeweils zwei Kandidaten bei einem weiteren Posten vertauscht worden, lautet der Vorwurf. Dies werde als "Kreuzreihen" bezeichnet.

Beim BVwG wehrte man sich gegen die Spekulationen. Die Ernennung sei vom Präsidium des Nationalrats aufgrund eines Besetzungsvorschlages des Personalsenates in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (RStDG) erfolgt, lautete die offizielle Stellungnahme. Und: "Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt nach objektiven Kriterien." (APA, 18.12.2016)