Brüssel – Die EU-Staaten haben die wegen der Ukraine-Krise eingeführten Wirtschaftssanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate verlängert. Die Strafmaßnahmen laufen nunmehr bis 31. Juli 2017, wie der Rat – die Vertretung der EU-Staaten – am Montag mitteilte.

Die Sanktionen zielen auf den russischen Finanz-, Energie- und Rüstungssektor sowie auf die Ausfuhr von militärisch und zivil nutzbaren Gütern. Sie wurden am 31. Juli 2014 als Reaktion auf Russlands Rolle bei der Destabilisierung der Ukraine auf Seiten der prorussischen Rebellen beschlossen.

Einspruchsfrist abgelaufen

Die EU-Staaten erinnerten daran, dass die Aufhebung der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Waffenruhe-Vereinbarung für die Ostukraine geknüpft sei. Nach Überprüfung beim EU-Gipfel am vergangenen Donnerstag haben die Staats- und Regierungschefs eine weitere Verlängerung im schriftlichen Verfahren beschlossen. Die Einspruchsfrist lief am Montag ab, ohne dass ein EU-Staat Einwände erhoben hatte.

Durch den Beschluss haben fünf große staatliche Banken sowie drei Energie- und drei Rüstungsunternehmen weiterhin keinen Zugang zum EU-Finanzmarkt. Außerdem gibt es ein komplettes Handelsverbot im Waffenbereich sowie ein Ausfuhrverbot für Dual-Use-Güter, also Waren, die auch militärisch genützt werden können. Außerdem wird Russland der Zugang zu besonderen Technologien und Dienstleistungen für die Ölproduktion verwehrt. (APA, 19.12.2016)