Wien – Die Frist für die Anfechtung der Bundespräsidentschaftswahl vom 4. Dezember endet in der Nacht auf Freitag. Danach ist das Ergebnis fix, denn beide Seiten haben einen neuerlichen Gang vor den Verfassungsgerichtshof ausgeschlossen. Bisher ist erwartungsgemäß keine Anfechtung eingelangt.

Die FPÖ hatte im Frühjahr mit ihrer Anfechtung der Stichwahl die Wiederholung in Gang gebracht. Beim neuerlichen Urnengang am 4. Dezember setzte sich Alexander Van der Bellen wieder durch – und zwar deutlicher als beim ersten Versuch: Er gewann mit 53,79 Prozent. FPÖ-Kandidat Norbert Hofer kam auf 46,21 Prozent. Die aufgehobene Stichwahl vom 22. Mai hatte Van der Bellen noch wesentlich knapper für sich entschieden: 50,35 Prozent stimmten damals für den ehemaligen Grünen-Chef.

FPÖ plant keine Anfechtung

Da beide Kandidaten bzw. deren Teams eine nochmalige Anfechtung ausgeschlossen hatten, dürfte das Ergebnis mit Ablauf des 22. Dezember fix sein. Hofer selbst erklärte zuletzt neuerlich, eine Anfechtung sei keinesfalls angedacht. Auch nach Vorliegen des amtlichen Endergebnisses am vergangenen Donnerstag (seitdem läuft die einwöchige Anfechtungsfrist) hatte die FPÖ einen solchen Schritt ausgeschlossen. Das Team Van der Bellens sieht für einen Gang vor den Verfassungsgerichtshof ebenfalls keinen Grund.

Angelobt wird Van der Bellen am 26. Jänner durch die Bundesversammlung. Nationalrat und Bundesrat treten dazu um 10 Uhr im historischen Sitzungssaal des Nationalrats zusammen. (APA, 22.12.2016)