Plattformen, die mit Bitcoin und Co. handeln, sollen gemäß Forderung des EU-Rates künftig ihre Nutzer in einer zentralen Datenbank registrieren.

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Im Kampf gegen versteckte Finanzierung terroristischer Aktivitäten spricht sich der EU-Rat für einen strengeren Umgang mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin oder Ripple aus. Geht es nach dem aus den Staats- und Regierungschef der Mitgliedsländer besetzten Gremium, so sollen diese elektronischen Zahlungsmittel künftig durch die EU-Geldwäscherichtlinie geregelt werden.

Zentrale Datenbank

Plattformen, die mit Kryptowährungen handeln oder diese in traditionelle Währungen umtauschen, sollen in Hinkunft sowohl die Identität der Teilnehmer, als auch die Adresse ihrer elektronischen Geldbörsen (Wallet) in einer Zentraldatenbank speichern. Außerdem sollen die Nutzer künftig Selbstangaben über ihre Transaktionen machen können, fasst Heise zusammen.

Die Maßnahmen sollen das Missbrauchspotenzial, das durch die Anonymität elektronischer Währungen entstehe, eindämmen. Zwar sind Bitcoin und Co. in den für herkömmliche Suchmaschinen unsichtbaren und oft nur über Anonymisierungsnetzwerke erreichbaren Teilen des Internets (Darknet) weithin genutzte Zahlungsmittel, bislang fehlt es aber an einem klaren Nachweis dafür, dass Terrororganisationen in großem Stile auf diese Währungsform setzen.

Prepaid-Einschränkungen

Auch das anonyme Zahlen mittels Prepaid-Karten soll erschwert werden. In Hinkunft sollen bereits ab Beträgen von 150 Euro Identitätsangaben gemacht werden müssen. Die Schwelle lag bisher bei 250 Euro, einzelne Länder haben hier aber bereits eigene, strengere Richtlinien.

Warten auf Stellungnahme von EU-Parlament

Ausgegangen ist der politische Vorstoß ursprünglich von der EU-Kommission, der Rat hat die Position – mit wenigen Änderungen – übernommen. Nun fehlt noch eine Positionierung des EU-Parlaments.

Der EU-Rat nimmt keine tagespolitischen Aufgaben wahr, sondern trifft sich mindestens einmal pro Halbjahr, um über längerfristige, gemeinsame Zielsetzungen zu verhandeln. Er dient also im wesentlichen als einer der Impulsgeber für die europäische Politik. Nicht zu verwechseln ist der mit dem "Rat der Europäischen Union" (auch: Ministerrat), in dem jeweils die mit einem bestimmten Thema verfassten Minister der EU-Länder ihr Vorgehen besprechen und koordinieren. (red, 25.12.2016)