Der Rechnungshof hat 2015 insgesamt 2.833 Empfehlungen abgegeben.

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Wien – Die Empfehlungen des Rechnungshofs sind im Jahr 2015 zu 40,8 Prozent umgesetzt worden. 21,9 Prozent der Empfehlungen – und damit etwas weniger als im Jahr davor – blieben offen. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2016 des Prüfgremiums hervor.

Insgesamt wurde bei 115 überprüften Stellen nachgefragt, inwieweit den 2.833 Empfehlungen nachgekommen wurde. Bei 1.156 (40,8 Prozent) Stellen wurde von einer Umsetzung berichtet, bei 1.056 (37,3 Prozent) wurde eine Umsetzung zugesagt. 621 (21,9 Prozent) der Empfehlungen blieben offen. Damit konnte bei 78,1 Prozent der Empfehlungen eine Wirkung erzielt werden.

Leichte Verbesserung

Gegenüber 2014 bedeutet dies eine leichte Verbesserung. Zwar wurden damals mit 48,1 Prozent etwas mehr Empfehlungen umgesetzt, die zugesagten Umsetzungen lagen aber deutlich niedriger (26,4 Prozent). Damit fielen die offen gebliebenen Empfehlungen mit 25,5 Prozent etwas höher aus als im Jahr darauf.

Aufgeschlüsselt nach Gebietskörperschaften zeigt sich, dass der Bund mit 23 Prozent die meisten offenen Empfehlungen aufweist – Länder und Gemeinden kamen (mit 20,8 beziehungsweise 20,2 Prozent) in etwas weniger Fällen den Anregungen des Rechnungshofs nicht nach. Im Bund wurden 45,4 Prozent der Empfehlungen umgesetzt, zugesagt wurden 31,6 Prozent. Bei den Ländern lag die Umsetzungsrate bei nur 26,5 Prozent, allerdings gibt es in 52,7 Prozent eine Zusage. Die Gemeinden erklärten 57,4 Prozent der Empfehlungen für umgesetzt und sagten in weiteren 22,4 Prozent eine Umsetzung zu.

Finanzielle Auswirkungen werden beachtet

Bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes hat der Rechnungshof Verbesserungen hinsichtlich der Darstellung der finanziellen Auswirkungen ausgemacht. Bei rund 73 Prozent der bis Ende November begutachteten Fälle kamen die Ressorts ihren Kalkulationspflichten "in ausreichendem Umfang" nach, heißt es im Tätigkeitsbericht 2016.

Der Anteil der Entwürfe mit ausreichend plausiblen Angaben hat sich damit gegenüber dem Vorjahr verbessert. Damals kamen die Ressorts in 61 Prozent der Fälle den Kalkulationspflichten nach.

Einige Ministerien stechen in der Rechnungshof-Tabelle zu den 210 Entwürfen für Verordnungen und Gesetze besonders hervor, darunter erneut das Finanzressort: Bei 16 Gesetzes- bzw. Verordnungsentwürfen aus diesem Bereich stellte der Rechnungshof zu 75 Prozent unzureichende Angaben fest. Nur vier der 16 Entwürfe aus dem Finanzressort enthielten "ausreichend plausible Angaben".

Zu kurze Begutachtungsfrist

Kritik übte der Rechnungshof daran, dass die Begutachtungsfrist bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen (in der Regel sechs Wochen) bei 47 versendeten Entwürfen teilweise "erheblich – mit einer Begutachtungsfrist von weniger als zehn Arbeitstagen" – unterschritten worden sei. Betroffen davon waren unter anderem Novellen des ASVG (Sozialministerium), das Abgaben-Änderungsgesetz (Finanzministerium) oder auch zwei Dienstrechtsnovellen 2016 (Bundeskanzleramt). (APA, 28.12.2016)