Wien – Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) lässt mögliche Änderungen des Verbotsgesetzes prüfen. Im Ö1-"Mittagsjournal" kündigte Brandstetter am Mittwoch an, er wolle sich beim deutschen Max-Planck-Institut eine internationale Expertise holen, ob der Straftatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausgeweitet werden soll. Anlass dafür ist die Entscheidung des Weisungsrates, von der rechtskräftigen Wiederbetätigungsanklage gegen einen Anwalt zurückzutreten, der in einem Plädoyer Vergasungen im Konzentrationslager Mauthausen in Zweifel gezogen hatte.

Diese Entscheidung hat Brandstetter neuerlich verteidigt. Nun schloss der Justizminister eine Gesetzesänderung nicht aus. "Vielleicht braucht es legistische Änderungen, ich weiß es nicht", sagte Brandstetter im ORF-Radio. Vielleicht könne man auch schon mit der geplanten Änderungen der Geschworenengerichtsbarkeit vieles abfangen. Man sei aber gut beraten, sich an internationale Experten zu halten. Er habe dabei an das Max-Planck-Institut in Freiburg gedacht. Diese sollten sich anschauen, "warum das in Österreich schiefläuft – insofern, als es immer wieder Entscheidungen gibt, die zu Recht Unmut hervorrufen".

Selbst auch nicht glücklich

Er sei ja selbst "auch alles andere als glücklich über solche Entscheidungen", sagte Brandstetter. Wenn sich Schwächen im legistischen System zeigen, müsse man das ganz offen diskutieren. Er wolle sich das auch gemeinsam mit der Israelitischen Kultusgemeinde und dem Mauthausen-Komitee anschauen. Er habe das Gefühl, dass es bei Verfahren nach dem Verbotsgesetz von den zuständigen Geschworenengerichten auch zu Freisprüchen komme, die man nicht nachvollziehen könne, betonte Brandstetter. Da es dort keine Begründungen gibt, strebt der Minister hier Änderungen an. (APA, 4.1.2017)