Wien – Die von der Regierung geplante Lohnsteuerreform bringt kein Aus für die kalte Progression, sondern nur deren Abfederung. Darauf verweist die Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW). Ihren Berechnungen zufolge wird der Staat mit dem nun geplanten Modell nur knapp mehr als ein Drittel seiner inflationsbedingten Mehreinnahmen an die Steuerzahler zurückgeben.

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Die kalte Progression bezeichnet eine schleichende Steuererhöhung, die dadurch zustande kommt, dass die Löhne und Gehälter zwar jedes Jahr ansteigen, die Lohnsteuertarife aber gleich bleiben. Damit rutschen die Steuerzahler in höhere Steuerklassen vor, obwohl sie real (also abzüglich der Inflation) kein höheres Einkommen haben.

Abgeltung erst ab fünf Prozent Inflation

Bisher wurde die kalte Progression durch mehr oder weniger regelmäßige Steuerreformen entschärft. Künftig wollen SPÖ und ÖVP nun zumindest einen Teil der Mehreinnahmen automatisch zurückgeben, sobald die Inflation einen Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet: Die unteren beiden Steuerstufen würden in diesem Fall automatisch an die Inflation angepasst, womit die Steuerlast sinkt. Über eine darüber hinausgehende Entlastung auch der Besserverdiener müsste die Politik in jedem Fall gesondert entscheiden. Dafür ist ein eigener Progressionsbericht geplant.

Laut Berechnungen der GAW-Forscher Friedrich Schneider und Florian Wakolbinger wird dieses Modell aber nur etwas mehr als ein Drittel (36 Prozent) der kalten Progression ausgleichen. Dies deshalb, weil die Tarifreform erst greift, wenn der fünfprozentige Schwellenwert erreicht wird – bis dahin kassiert der Staat weiterhin Mehreinnahmen durch die kalte Progression. Im Detail bedeutet das: Ohne Reform würde die kalte Progression dem Staat in den Jahren 2017 bis 2019 Mehreinnahmen von 2,7 Mrd. Euro bringen. Mit dem neuen Modell wären es über die drei Jahre gerechnet immer noch Mehreinnahmen von 1,7 Mrd. Euro. (APA, 31.1.2017)