Abflughalle am Flughafen Wien.

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Wien/Schwechat – Bei Gegnern der dritten Flughafenpiste in Wien-Schwechat dürften Donnerstagabend die Sektkorken geknallt haben. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mitgeteilt, dass die vom Unternehmen so sehr herbeigesehnte dritte Start- und Landepiste am Flughafen – der sich auch wehren will – nicht gebaut werden darf. Eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen, teilte das Gericht mit.

"Der Flughafen Wien nimmt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis", teilte ein Airport-Sprecher auf APA-Anfrage mit. "Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen", betonte der Sprecher. "Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner dritten Piste kommen, so hätte das jedenfalls negative Auswirkungen auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich."

Schon bei erster oberflächlicher Betrachtung sei die abweisende Entscheidung des Gerichts gegen die dritte Piste aus Sicht der Flughafen Wien AG "juristisch und sachlich unhaltbar und falsch" – und daher werde das Unternehmen gegen diese Entscheidung höchstgerichtlich außerordentliche Rechtsmittel einlegen und somit das Vorhaben selbstverständlich mit Nachdruck weiter verfolgen, wird in einer Aussendung betont

Wirtschaftskammer bedauert Entscheidung

Das Nein zur geplanten dritten Piste am Airport Wien-Schwechat stößt auf Kritik der Wirtschaftskammer Wien. Die Entscheidung sei "bedauerlich und aus standortpolitischer Sicht unverständlich", erklärte WK-Wien-Präsident Walter Ruck am Donnerstagabend.

Eine dritte Piste in Schwechat sei ein wesentlicher standortpolitischer Faktor, der für die wirtschaftliche Zukunft der Stadt entscheidende Bedeutung habe, so Ruck in einer Aussendung. Er sieht das Projekt EMA, in dessen Rahmen die European Medicine Agency nach Wien geholt werden soll, und die Drehscheibenfunktion in den Osten "ernsthaft gefährdet".

Sprecher des Gerichts waren Donnerstagabend nicht erreichbar.

Stadträtin Brauner kündigte eine Überprüfung an.

Begründet wurde das Erkenntnis seitens des BVwG unter anderem damit, dass "durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen würden". Dies ergebe "sich unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts ist diese hohe zusätzliche CO2-Belastung gegenüber den positiven Aspekten des Vorhabens nicht zu rechtfertigen."

Negative Folgen für Klimawandel

Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, habe nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, betonte das BVwG. Das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, sei höher zu bewerten als die positiven öffentlichen – standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen – Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf.

Bei der Entscheidung wurde der hohe Stellenwert des Klima- und Umweltschutzes in der Grundrechte-Charta der EU, der österreichischen Bundesverfassung und der niederösterreichischen Landesverfassung mitberücksichtigt. Zudem habe sich Österreich international dazu verpflichtet, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes habe man sich zudem auf sektorale Emissionshöchstmengen bis 2020 festgelegt. Die Möglichkeiten des Flughafens, den CO2-Ausstoß durch eigene Maßnahmen zu verringern, seien nicht ausreichend.

Der Richtersenat setzte sich mit Beschwerden von insgesamt 28 unterschiedlichen Beschwerdeführern auseinander. Sachverständige wurden beigezogen. Der Senat prüfte die verschiedenen standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Aspekte und den Bedarf aufgrund der steigenden Flugbewegungen sowie die Frage der Flugsicherheit im Rahmen des Beschwerdeverfahrens, wurde betont.

Es wurde eine dreitägige mündliche Verhandlung durchgeführt, insgesamt wurden sieben Sachverständigengutachten (Luftschadstoffe, Lärmschutz, Vogelkunde, Umwelthygiene, Verkehrsplanung, Treibhausgasemissionen und Bedarfsplanung) in Auftrag gegeben. (APA, 9.2.2017)