Luxemburg/Ludwigshafen – Das Gericht der Europäischen Union (EuG) prüft diese Woche in Luxemburg, ob die EU-Kommission 2013 den Einsatz von Neonicotinoiden teilweise verbieten durfte, weil sie Bienen massenhaft schädigten. Die deutschen Chemieriesen Bayer und BASF sowie Syngenta aus der Schweiz drohen mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Imker und Umweltschützer berufen sich dagegen auf zahlreiche wissenschaftliche Studien, die einen Zusammenhang mit dem Pestizideinsatz und dem drastischen Rückgang von Bestäubern nahelegen.

Anlass des Verfahrens war ein Unfall bei der Aussaat von Mais im Jahr 2008 in Baden-Württemberg. Maiskörner waren mit einem Bayer-Pestizid aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide behandelt worden. Doch weil das Insektengift nicht richtig an den Maiskörnern haftete, wurde es vom Wind verteilt – die Imker in der Region klagten bald über eines der schlimmsten Bienensterben seit Jahrzehnten.

Verbot nach Zulassung

Nachdem ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) dann der EU-Kommission zufolge bestätigte, dass "diese Pflanzenschutzmittel die europäische Population der Honigbienen gefährden", zog die Kommission die Reißleine und erließ EU-weite Beschränkungen. Tonio Borg, damals EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, bezeichnete die von ihm auf den Weg gebrachten Beschränkungen im Mai 2013 als einen "weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Sicherstellung einer gesünderen Zukunft für unsere Honigbienen".

Das Gericht muss nun prüfen, ob die Kommissionsverordnung womöglich auf rechtlich tönernen Füßen steht: Immerhin hatten die Hersteller zuvor eine Zulassung für ihre Pestizide erhalten und im Vertrauen darauf in ihre Produktion investiert.

Ob sich das Gericht nun auf die Seite der Chemiekonzerne schlägt und ihnen Schadenersatz in Milliardenhöhe zubilligt oder der EU künftig das Recht einräumt, zugelassene Produkte nachträglich aus Umweltschutzgründen verbieten zu können: Für beide Seiten geht es um so viel, dass der Fall vermutlich erst von der oberen Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), entschieden werden dürfte. (APA, 13.2.2017)