Kaugummizigaretten sind für Kinder eine ziemliche Hetz: Im Kaugummi-Stick ist an der Spitze Stärke eingearbeitet, sodass man, wenn man kräftig reinbläst, auch so etwas wie eine Rauchwolke erzeugen kann.

Fotomontage: Otto Beigelbeck

Wien – Es ist nur eine Facette im Streit Trafikanten/Raucher gegen immer mehr Raucherschutz: Spielzigaretten sind im österreichischen Süßwarenhandel, in Konditoreien und einigen Drogeriemärkten noch immer zu kaufen. Die Zigaretten sind auch ausgesprochen lustig, sodass sie von Halbwüchsigen gerne erworben werden – und zwar natürlich ohne Warnhinweise oder Schockbilder, wie sie auf "richtigen" Tabakwaren vorgeschrieben sind.

Im Gesundheitsministerium wird dies damit erklärt, dass sich das EU-Gremium 2013 beim Erstellen der Tabakrichtlinie nicht einig wurde, was man alles aufnehmen soll. Das EU-Parlament hatte sich eigentlich auch für ein Verbot solcher Kinderzigaretten, die aus Schokolade, Zucker oder Kaugummi sein können, ausgesprochen. Beim von der EU-Kommission verlautbarten Text aber fehlte der Passus. Damals überließ man ein mögliches Verbot den EU-Nationalstaaten selbst.

Schulbuffets als Abnehmer

Seither wirken zwar die Kräfte des Marktes, heißt es im Gesundheitsministerium, aber halt nicht vollständig. Der österreichische Süßwarenhersteller Kastner stellt seit dem Vorjahr Schokoladezigaretten nicht mehr her. Auch die Salzburger Gschwandtner-Import, die die Süßwaren en gros einführt, bemerkt eine nachlassende Nachfrage. Viele Ketten und Süßwarenläden hätten das Zeugs aus den Regalen genommen, sagt Marketingmanager Gilles Ferrand: "Aber bei Schulbuffets und in Bäderkiosken gehen die Kaugummizigaretten immer noch gut." Auch die Drogeriekette Müller führt Kaugummisticks weiterhin im Sortiment.

Das Problem ist, dass solche Fake-Zigaretten in ziemlich echt aussehenden Schachteln angeboten werden und für Minderjährige recht attraktiv sind (auch wenn die in Mazedonien hergestellten Gummis nicht besonders schmecken). Sie stellen, das ist durch Studien belegt, und dessen war man sich schon bei Erstellung der EU-Richtlinie bewusst, einen spielerischen Einstieg ins Rauchen dar. Man müsse, hieß es damals, mit Gesundheitserziehung möglichst schon im Volksschulalter beginnen, um dem entgegenzuwirken.

Bei der Ages, der zum Gesundheitsministerium gehörenden Agentur für Ernährungssicherheit, wird erklärt, dass der Verkauf solcher Süßwaren-Kaugummizigaretten aus lebensmittelrechtlicher Sicht nicht verboten werden kann.

Verdeckte Schockbilder

Für Tabaktrafikanten stehen die im Handel erlaubten Zuckerlzigaretten nur symbolhaft für das viele Hin und Her, dem die Branche derzeit ausgesetzt sei, sagt Josef Prirschl, Obmann vom Bundesgremium der Tabaktrafikanten. Bis 20. Mai muss die Umstellung auf Zigarettenpackungen mit Schockbildern – offene Kehlköpfe, Raucherlungen oder auch Leichen – abgeschlossen sein.

Auch da hat sich zwischenzeitlich eine neue Klagsfront aufgetan. Einige Trafikanten haben begonnen, diese Schockbilder in ihrem Geschäftslokal mit neutralen, einfärbigen Kartonstücken abzudecken. Der Tabakkonzern Imperial Tobacco hatte entsprechende Abdeckkartons zur Verfügung gestellt. Nun wird aber erwartet, dass auch dies im Rahmen des Tabakgesetzes verboten ist. Die Schockbilder auf den Zigarettenpackungen müssen sozusagen "ausstrahlen", auch wenn man in der Trafik nur ein Rubbellos oder eine Zeitung kauft.

Die Trafikanten aber sind der Rechtsmeinung, dass das Gesetz nur die Schockbilder auf den Packungen regelt, nicht aber die Präsentation der Zigarettenpackungen in der Trafik, erläutert Prirschl: "So eine Abdeckung geht keinen was an. Das betrifft nur die Präsentation der Ware." (Johanna Ruzicka, 14.2.2017)