Verbraucher in Deutschland sollen bei der Suche nach einem neuen Internetanbieter künftig die Eckdaten von Verträgen besser vergleichen können. Ab Juni müssen alle Anbieter die "wesentlichen Inhalte" von Festnetz- und Mobilfunkverträgen, die einen Internetzugang ermöglichen, auf einem Produktinformationsblatt übersichtlich zusammenfassen, wie die Bundesnetzagentur am Freitag in Bonn mitteilte.

Vor Vertragsschluss müssen demnach auf maximal einer Seite Datenübertragungsraten, Vertragslaufzeiten und Ausstiegsmöglichkeiten sowie die Kosten angegeben werden.

Erleichterter Vergleich

Verbraucher sollen dadurch unterschiedliche Angebote schnell miteinander vergleichen können. Das Informationsblatt schaffe "eine völlig neue Form der Transparenz auf einen Blick", erklärte Behördenchef Jochen Homann. Verbraucher müssten nicht mehr das Kleingedruckte studieren, um den Inhalt eines Vertrags beurteilen zu können.

Die Bundesnetzagentur hatte Ende Dezember eine Transparenzverordnung für den Telekommunikationsmarkt erlassen, die ein Produktinformationsblatt für Internetanbieter vorschreibt. Nun veröffentlichte die Behörde nach einer öffentlichen Anhörung von Anbietern und Verbraucherschutzverbänden dazu konkrete Vorgaben. (APA, 17.02.2017)