Das Junge soll leben und die Alten daneben: Mit dem eben von der Bundesregierung eingeführten Kindergeldkonto wird das nicht unbedingt leichter.

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Wenn in der Politik Reformen umgesetzt werden, sind damit meist auch Einsparungen und Kürzungen verbunden. Die aktuelle Reform des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) – die vier Pauschalvarianten (30+6 Monate, 20+4 Monate, 15+3 Monate und 12+2 Monate) verschmolzen mit 1. März 2017 zu einem Kinder(betreuungs)geld-Konto – ist da leider keine Ausnahme. Mit der Reform wird die maximale Anspruchsdauer für einen Elternteil um zwei Monate von 30 auf 28 Monate verkürzt und bedeutet 900 Euro weniger Geld!

Die ursprüngliche Intention des Kinderbetreuungsgeldes, Betreuungsleistung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes abzugelten, tritt mit der aktuellen Reform zugunsten arbeitsmarktpolitischer und finanzieller Motive in den Hintergrund. Wenn Mütter 30 Monate beim Kind zu Hause bleiben, haben sie Probleme beim Wiedereinstieg, klagen Arbeitnehmervertretungen und übersehen, dass zum KBG dazuverdient werden kann.

Dass sich Frauen und Männer ganz bewusst für ein Kind entscheiden, für das Kind da sein und Zeit für seine Betreuung haben möchten, scheint sekundär. Und das, obwohl die Variante 30+6 – ein Elternteil kann maximal 30 Monate KBG beziehen, beide Elternteile zusammen maximal 36 Monate – seit der Einführung vor 15 Jahren unverändert die mit Abstand beliebteste Variante ist. Immer noch entscheidet sich die Hälfte aller KBG-Bezieher/-innen für diese Variante. Mit der Reform wird die Anspruchsdauer für einen Elternteil aber um zwei Monate verkürzt. Bei Meinungsbildnern und in der veröffentlichten Meinung ist es nicht chic, dass Mütter länger als ein Jahr beim Kind zu Hause bleiben. Bekennen sich die Eltern dazu, landen sie schnell im Retroeck.

Neben der kürzeren Bezugsdauer kommt es auch zu einer Leistungskürzung. Bei der Einführung des KBG im Jahr 2002 war dem Staat die Betreuung eines Kindes 15.925 Euro wert. Heute, 15 Jahre später, sind es nur mehr 15.499 Euro. Dazu kommt, dass das KBG seit der Einführung nie wertangepasst wurde. Wäre der Betrag in den 15 Jahren – so wie die Pensionen, die Parteienförderungen oder die Autobahnvignette – indexiert worden, müsste er heute um die "Kleinigkeit" von 4000 Euro pro Kind höher sein. Dieser Wertverlust wurde mit der Reform weder ausgeglichen noch beseitigt. Im Gegenteil: Die Gesamtbezugssumme wurde gekürzt! 2002 konnte man um einen Monat KBG noch 46 Packungen Windeln kaufen, 2016 nur mehr 39 Packungen.

Ob mit dem Kindergeldkonto wirklich alles übersichtlicher, einfacher und transparenter wird, ist offen. Die Bezugsdauer wird mit der neuen Regelung auf jeden Fall nicht mehr in Monaten, sondern in Tagen angegeben. Ein Elternteil hat zwischen 365 und 851 Tage Anspruch auf KBG; beide Elternteile können gemeinsam 1063 Tage KBG beziehen. Niemand hat eine Vorstellung davon, wie lange 851 bzw. 1063 Tage sind. Der Einwand der Familienorganisationen, dass für die Betroffenen damit alles nur verwirrender und unübersichtlicher wird, wurde von der Politik ignoriert.

Neu und politisch gewünscht ist der Partnerschaftsbonus. Jene Eltern, die beim KBG halbe-halbe machen können, zählen damit auf jeden Fall zu den Reformgewinnern. Teilen sie sich den Bezug, erhalten sie zusätzlich 1000 Euro. Aber unter der Prämisse, dass die Reform kostenneutral erfolgen musste, geht dieser Partnerschaftsbonus zulasten jener Bezieher, die vielfach aufgrund der Rahmenbedingungen gar keine Möglichkeit haben, ihn in Anspruch zu nehmen: weil sie alleinerziehend sind, Jobverlust befürchten oder eine 50:50-Aufteilung oft nur möglich ist, wenn beide Elternteile annähernd gleich viel verdienen.

Neue Stolpersteine

Neu ist auch die Einführung einer "Familienzeit" mit 700 Euro Pauschalabgeltung. Damit wird der "Papamonat" umgesetzt, der erwerbstätige Väter in der Familiengründungsphase unterstützen soll. Damit können sie innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt zwischen 28 und 31 Tage zu Hause bleiben. Dass es für Väter eine Familienzeit gibt, ist positiv. Die Umsetzung erfolgt aber halbherzig, und die Stolpersteine sind groß, weil es weder Rechtsanspruch noch Kündigungsschutz gibt und die Väter auf einen fortschrittlichen Arbeitgeber angewiesen sind.

Eine Woche vor dem Start des Kindergeldkontos sind die Informationen auf der Homepage des Familienministeriums dürftig. Es gibt weder die entsprechenden Formulare noch das notwendige Informationsblatt. Was funktioniert, ist der Kindergeld-Onlinerechner. Dass bei dem Onlinerechner aber als automatische die Bezugsdauer zwölf Monate und nicht die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit von 28 bzw. 35 Monaten kommt, klingt nach gezielter politischer Steuerung. (Alfred Trendl, 2.3.2017)