Im Zuge des überarbeiteten Regierungsprogramms haben sich SPÖ und ÖVP auf Maßnahmen verständigt, die aus europapolitischer und -rechtlicher Sicht nicht unumstritten sind:

  • Beschäftigungsbonus: Ab 1. Juli sollen Unternehmen gefördert werden, wenn sie ihren Mitarbeiterstand gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Sie bekommen dann die Hälfte der Lohnnebenkosten erstattet – allerdings nur für Arbeitskräfte, die bereits im Land sind oder mittels Rot-Weiß-Rot-Karte aus Drittstaaten nach Österreich kommen. Wer also neue Mitarbeiter aus anderen EU-Staaten anstellt, käme nicht in den Genuss dieser Förderung. Aus Bayern und Ungarn gab es für das Vorhaben bereits heftige Kritik.

  • Familienbeihilfe: Auf Drängen der ÖVP soll die Familienbeihilfe adaptiert werden. Bei EU-Arbeitskräften, deren Kinder im Ausland leben, soll die Höhe an das Preisniveau des Herkunftslandes angepasst werden. Über Details wird zwar noch verhandelt, im Prinzip hat aber die SPÖ ihre Zustimmung signalisiert. Ungarn, das am stärksten betroffen wäre, hat in Person von Premier Viktor Orbán bereits Widerstand gegen die Maßnahme angekündigt.

  • Arbeitsmarktprüfung: Gemeinsam wollen sich SPÖ und ÖVP in Brüssel für die Wiedereinführung von Arbeitsmarktprüfungen einsetzen. Nur wenn sich für eine offene Stelle kein beim AMS gemeldeter Arbeitsloser findet, sollen demnach EU-Ausländer genommen werden dürfen. Auch bei diesem Punkt dürfte die Ablehnung der osteuropäischen Staaten vorprogrammiert sein.

  • Lohndumping: Bereits seit Jahresbeginn ist das neue Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping in Kraft. Slowenische Unternehmen haben bereits eine Klage angekündigt, auch das slowenische Parlament plant Aktionen. Worum geht es? Im Baubereich wurde die Auftraggeberhaftung ausgeweitet. Werden ausländische Bauarbeiter zu gering entlohnt, haftet der österreichische Auftraggeber dafür. Die Slowenen sehen ihre Betriebe dadurch diskriminiert und befürchten, dass weniger Aufträge an ausländische Unternehmen gehen könnten. (red, 9.3.2017)