Die deutsche Bundesregierung hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die sogenannte Störerhaftung endgültig abschaffen soll. Demnach müssen WLAN-Anbieter ihr Netz weder verschlüsseln, noch brauchen sie eine Vorschalt-Seite.

Bislang können Anbieter öffentlicher Hotspots für Rechtsverstöße Dritter haftbare gemacht werden, wenn diese etwa urheberrechtlich geschützt Inhalte über das Netz tauschen. (red, 6.4. 2017)