Wien – Die oberösterreichische ÖVP hat für die Landtagswahl 2015 zwar zu viel Geld ausgegeben, eine Strafzahlung bleibt der Partei aber erspart. Der "Unabhängige ParteienTransparenz-Senat" (UPTS) im Bundeskanzleramt hat das Verfahren eingestellt. Überraschung ist das keine, denn der Verfassungsgerichtshof hat die Wahlkampfkostengrenzen bei Landes- und Gemeindewahlen bereits im Jänner aufgehoben.

Seit dem Parteiengesetz 2012 dürfen die Parteien bei Bundes-, Landes- und Gemeindewahlen sowie bei den Wahlen zum EU-Parlament maximal sieben Mio. Euro in den Wahlkampf stecken. Bei Überschreitungen droht eine Geldstrafe, wie sie SPÖ, ÖVP und Team Stronach nach der Nationalratswahl sowie die niederösterreichische ÖVP nach der Landtagswahl 2013 bezahlen mussten.

Der Verfassungsgerichtshof hat im Jänner allerdings entschieden, dass diese vom Bund verfügte Wahlkampfkosten-Obergrenze nur für Bundeswahlen gilt. Für die Begrenzung der Wahlkampfkosten bei Landes- und Gemeindewahlen sind demnach die Bundesländer selbst zuständig, die die entsprechenden Gesetze nun im jeweiligen Landtag selbst beschließen müssten.

Dass die oberösterreichische ÖVP die Grenze bei der Landtagswahl 2015 um 339.551,35 Euro überschritten hat, bleibt damit ohne Folgen. Der Parteien-Senat im Kanzleramt hat das Verfahren eingestellt: "Diese jüngst vom Verfassungsgerichtshof vertretene Rechtsansicht im vom UPTS zur Kenntnis zu nehmen", heißt es in dem mit 15. Februar datierten Bescheid. In Oberösterreich haben ÖVP und FPÖ bereits eine eigene Wahlkampfkostengrenze in Aussicht gestellt, beschlossen wurde die Reform aber noch nicht. (APA, 8.4.2017)