Graz/Klagenfurt – Der Präsident der Universitätenkonferenz, Rektor Oliver Vitouch, fordert den Rücktritt des steirischen Landesrats Christian Buchmann (ÖVP), nachdem diesem der Doktortitel aberkannt worden ist. Ein Rücktritt wäre "geboten" und ein selbstverständlicher Schritt, sagte Vitouch in der Sonntag-Ausgabe der "Kleinen Zeitung".

Buchmanns Aussage, er habe "nie getrickst", zähle für ihn nicht, weil sie inhaltlich nicht den Tatsachen entspreche, sagte der Rektor der Universität Klagenfurt. Er sehe es als Problem, dass jetzt insinuiert werde, "das wären nur handwerkliche kleine Fehler, sozusagen ein Mangel an Finesse im Detail". Dass der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) seinen Parteifreund damit verteidige, es sei nun einmal menschlich, Fehler zu machen, geht für Vitouch sehr "ins Biblisch-Katholische". Im Katholizismus sündige man, bereue, beichte, büße allenfalls ein wenig und bekomme die Absolution. "Es gehört fast zum guten Ton, ein bisschen zu sündigen." Aus seiner persönlichen Sicht sei Buchmann als Landesrat untragbar, auch wenn die Sache 17 Jahre in der Vergangenheit liege, betonte Vitouch.

Gutachter schließen zufälliges Versehen aus

Die "Kleine Zeitung" zitiert in ihrer Sonntag-Ausgabe auch aus dem Entziehungsbescheid. Alle drei Gutachter stellten demnach fest, "dass der Autor der Dissertation gewusst haben muss, dass entsprechende Quellenhinweise erforderlich sind, da korrekte und vollständige Zitate neben übernommenen, teilweise nur in einem Wort abgeänderten Texten in der Dissertation nebeneinander zu finden sind". Sie gehen auch davon aus, dass nicht von Schlampigkeit, sondern "von einer Verschleierung der eigenen Sachkunde gesprochen werden muss", aufgrund der "Fülle formaler Fehler in der Zitation", die keine andere Entscheidung erlaube als die Aberkennung der Promotion. Einer der Gutachter erklärt: "Je zahlreicher sich in einem Text Zitationspraktiken nachweisen lassen, die unscharf und vage, also missverständlich sind, oder je mehr eigentlich gebotene Zitate vollständig fehlen, desto näher liegt der Schluss, dass die Plagiatsvorwürfen ausgesetzte Person grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar wissentlich gehandelt hat."

Ein "zufälliges" Versehen schließen die Gutachter aus, das wissenschaftliche Fehlverhalten präge die gesamte Arbeit. Von einer Bagatelle könne keine Rede sein, weil es darum gehe, ob die Dissertation "positiv oder zumindest weniger günstig beurteilt worden wäre". Alle drei Gutachter schlossen aus, dass sie die Arbeit bei Wissen um die Sachlage positiv benotet hätten. Auch der seinerzeitige Erstgutachter habe dies im persönlichen Gespräch ausgeschlossen. (APA, 9.4.2017)