Wien – Ende März ist ein Deal zwischen Regierung und Opposition zum Beschluss der kleinen Ökostromnovelle im Sand verlaufen. Zwei Verhandlungsrunden später sieht es nicht viel besser aus, ist aus Verhandlerkreisen zu hören.

Nach Ostern soll weiterverhandelt werden, um den Fast-Stillstand beim Ökostromausbau zu beenden. Die nächste Möglichkeit dazu gibt es am 26. und 27. April, wenn das Plenum des Nationalrats wieder zusammentritt.

In der Regierungsvorlage sind u. a. Hilfen für Betreiber von Biogasanlagen vorgesehen, die nach und nach aus der Förderung fallen, wegen der schwierigen Marktverhältnisse ohne Unterstützung aber nicht überleben können. Zudem soll die Verfallsfrist für bereits genehmigte, aber wegen fehlender Verträge noch nicht errichtete Windkraftanlagen von drei auf vier Jahre verlängert werden.

Warten auf EU-Kommission

Eine Forderung der Grünen, die für die nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament mitziehen müssten, ist nicht enthalten: zusätzliches Geld für den Abbau der 260 Anlagen umfassenden Warteschlange bei Windkraft. Darum wird jetzt gerungen. Weil es unterschiedliche Einschätzungen über die beihilfenrechtlichen Möglichkeiten gibt, gab es noch keine Einigung.

Während man im Wirtschaftsministerium der Ansicht ist, man könne bestenfalls bis zu 20 Prozent der jährlichen Förderzuwachssumme für Neuanlagen dafür vorsehen – 20 Prozent von derzeit 45 Millionen Euro, sprich neun Millionen Euro – kommen zwei getrennte Gutachten von Grünen und IG Windkraft zu einem anderen Schluss. Sie sehen einen Spielraum von 80 bis 90 Millionen Euro für den Abbau der Warteschlange, ohne dass eine Notifizierung durch die EU nötig würde. Als Basis für die 20 Prozent werden alle von der EU genehmigten Mittel genommen.

Das Wirtschaftsministerium hat den Ball an die EU-Kommission weitergespielt; diese soll jetzt sagen, welchen Spielraum es gibt. (Günther Strobl, 12.4.2017)