Wien – Zum Teil auf scharfe Kritik ist das neue Versammlungsrecht in der Ausschussbegutachtung gestoßen. Amnesty International etwa lehnt den Gesetzesentwurf aus grundrechtlichen und formalen und Gründen ab. Auch SOS Mitmensch ortet einen Abbau demokratischer Rechte. Vor allem die neue Anmeldefrist sowie der Bezug auf Drittstaatsangehörige wird kritisiert.

Für Amnesty ist besonders der neue Abschnitt zur "Untersagung von Versammlungen, die der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dienen" ein unangemessener Eingriff in Grundrechte. Damit werde ein "menschenrechtlich höchst bedenkliches" Gesetz geschaffen. Dieses basiere außerdem auf "schwammigen Begriffen" und berge Missbrauchspotenzial.

"Völlig antiquiert"

Tatsächlich könne laut der Europäischen Menschenrechtskonvention die politische Tätigkeit von Ausländern unter bestimmten Bestimmungen beschränkt werden. Laut Amnesty gilt dies jedoch als "völlig antiquiert". Bestimmte Grundrechte zu nationalisieren sei extrem gefährlich, wird etwa auf Russland oder Ungarn verwiesen. Amnesty betont grundsätzlich, dass die geltenden Bestimmungen in Österreich "völlig ausreichend" sind.

SOS Mitmensch sieht in der geplanten Ausdehnung der Anmeldesperre für politische Versammlungen von 24 auf 48 Stunden eine "problematische Verengung" des Versammlungsrechts. So werde es nicht möglich sein, kurzfristig auf "gravierende politische Ereignisse zu reagieren", heißt es in der Stellungnahme. "Notgedrungenermaßen" werde es daher zu mehr unangemeldeten Demos kommen.

"Öffnet Regierungswillkür Tür und Tor"

Auch der Punkt betreffend die Teilnahme von "politisch tätigen" Drittstaatsangehörigen an Versammlungen, die "außenpolitischen Interessen zuwiderlaufen", stößt auf Ablehnung: "Der Verbotsparagraf ist äußerst diffus und öffnet Regierungswillkür Tür und Tor". Kritisiert wird auch die Verdrängungszone von bis zu 150 Metern – es müsse möglich sein, Gegenkundgebungen in unmittelbarer Nähe zu veranstalten, wird betont.

Lob gab es hingegen von den Landespolizeidirektionen Tirol und Wien für die Ausdehnung der Anmeldefrist. Noch besser allerdings wären 72 Stunden. Dabei gäbe es auch keine Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit, würden die Proponenten die Planung ohnehin "lange im Vorhinein" beginnen, heißt es etwa in der Tiroler Stellungnahme.

Polizei erwartet Erleichterung

Uneingeschränkte Zustimmung kommt zum Schutzbereich von 150 Metern. Die Landespolizeidirektion Wien erwartet sich durch das neue Gesetz eine "merkliche Erleichterung". Die Zuständigkeit der Bundesregierung für die Untersagung von Versammlungen, an denen Vertreter "ausländischer" Staaten teilnehmen wollen, wird ebenfalls begrüßt.

Die Formulierung "Eine Versammlung, die der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient" erscheint der Kärntner Landesregierung zu "unbestimmt und daher präzisierungsbedürftig". Das Versammlungsrecht österreichischer Staatsbürger wäre jedenfalls "voll zu wahren", selbst wenn eine Demo etwa in Zusammenhang mit einer politischen Tätigkeit mit Auslandsbezug steht.

Die Begutachtungsfrist endet am Donnerstag, der Innenausschuss beschäftigt sich dann am 20. April mit den Stellungnahmen. (APA, 12.4.2017)