Wien – Neuer Anlauf, neue Abfuhr: Der Oberste Gerichtshof hat die Mediengruppe Österreich wie zuletzt deren Herausgeber Wolfgang Fellner in einem Verfahren zu Postings auf derStandard.at abgewiesen. Das Höchstgericht unterstrich damit seine Position zur Verantwortung von Onlinemedien für rechtswidrige User-Postings.

Der Oberste Gerichtshof verneinte schon im vorangegangenen Verfahren einen Unterlassungsanspruch von "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner gegen den STANDARD: Ein Onlinemedium kann juristisch nicht für rechtswidrige User-Postings verantwortlich gemacht werden, wenn es solche nach Kenntnis rechtzeitig löscht und sie nicht provoziert, entschied das Höchstgericht.

Klar für "unbefangenen Betrachter"

Auch Fellners Mediengruppe Österreich wandte sich in Sachen Postings mit einer Revision an den Obersten Gerichtshof. Der bestätigte nun – mit Verweisen auf seine Entscheidung gegen Fellners Revision – die vorigen Instanzen: Ein Medium haftet nicht für Postings in seinen Online-Foren – wenn diese als Userkommentare erkennbar sind, das Medium keine rechtswidrigen Inhalte in den Foren provoziert und diese nach Kenntnis unverzüglich löscht. Medien seien nicht zu einer generellen Vorabprüfung von Userinhalten verpflichtet.

Es gebe "keine Anhaltspunkte" dafür, dass die Postings auf derStandard.at "eigene Inhalte" des Mediums wären, heißt es in der aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Auch "die von den Postern verwendeten Benutzernamen legen bei einem unbefangenen Betrachter nicht nahe, dass es sich bei diesen um Mitarbeiter der Beklagten handelt", also Mitarbeiter des STANDARD.

Auch nach Prüfung fremd

Auch eine automatische Vorab-Prüfung von Postings auf rechtswidrige Inhalte und teils manuelle Freischaltung "bedeutet nicht, dass der Beitrag damit zu einem 'eigenen Inhalt' der Beklagten wird", heißt es in der aktuellen Entscheidung: Nutzer könnten nicht annehmen, dass sich DER STANDARD "schon deshalb mit dem Inhalt identifiziert, bloß weil sie ihn – noch dazu unter Kennzeichnung mit dem Nutzernamen des Posters – veröffentlicht ." DER STANDARD habe die inkriminierten Postings "nach Zustellung der Klage unverzüglich gelöscht, sodass das Unterlassungsbegehren abzuweisen ist".

"Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedeutet eine wichtige Klarstellung und bringt damit Rechtssicherheit für Betreiber von Userforen in Onlinemedien", sagt Medienanwältin Maria Windhager. Sie vertritt den STANDARD. (red, 12.4.2017)