Wien – Eine positive Bilanz über das Mitte des Vorjahres in Kraft getretene Polizeiliche Staatsschutzgesetz hat der Rechtsschutzbeauftragte beim Innenministerium, Manfred Burgstaller, gezogen. In der "Presse" teilte er am Freitag mit, dass im zweiten Halbjahr 2016 sechs Personen wegen Terrorgefahr unter Beobachtung genommen und drei sogenannte V-Leute eingesetzt wurden.

Nach dem Inkrafttreten haben sich im zweiten Halbjahr 2016 die Verfassungsschützer zehnmal wegen möglicher Einzeltäter mit einem drohenden verfassungsgefährdenden Angriff bei ihm gemeldet, teilte Burgstaller mit. Da sich die Meldungen zum Teil wiederholten, waren sieben Personen tatsächlich davon betroffen. Eine davon wollte verbotenerweise Waffen außer Landes bringen. Bleiben also sechs Personen, die zur Abwehr von Terror in Österreich präventiv staatspolizeilich verfolgt wurden. Der Einsatz von Vertrauenspersonen, die sich mit Ermittlungsaufträgen in der Szene bewegen, wurde dreimal beantragt und bewilligt. "Sieben- oder achtmal" wurden die Verbindungsdaten (Handy, Internet) bei Telekombetreibern nachgefragt.

"Das Gesetz hat sich bewährt"

Burgstaller zieht aus diesen Zahlen einen positiven Schluss: "Das Gesetz hat einen dringenden praktischen Bedarf erfüllt." Man müsse zwar noch vorsichtig sein, weil der Beobachtungszeitraum sehr kurz ist. "Aber mit diesem Vorbehalt kann ich sagen: Das Gesetz hat sich bewährt", meint der Rechtsschutzbeauftragte.

Ob es allerdings unverändert in Kraft bleiben kann, wird sich erst zeigen. FPÖ und Grüne haben gemeinsam eine Beschwerde dagegen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, die Prüfung beim Höchstgericht läuft noch. Kritiker des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes haben sich schon vor der Beschlussfassung an den erweiterten Befugnissen für die Ermittler gestoßen. Besonders umstritten waren von Anfang an vor allem der Einsatz von externen Vertrauenspersonen sowie der Umstand, dass die Kontrolle nicht Richtern, sondern den Rechtsschutzbeauftragten obliegt. (APA, 14.4.2017)