Dass Politiker Probleme haben, Entscheidungen von Gerichten zu akzeptieren, liegt in ihrem Selbstverständnis: Sind sie nicht die Lenker des Staates, Hüter des Volkswillens, Entscheider in allerlei heiklen Situationen? Ja, sind sie – in gewissen Grenzen. Und diese Grenzen setzt das Recht.

Na ja: Irgendwer schafft das Recht ja auch. Richtig: Das sind jene Politiker, die gesetzgebenden Körperschaften angehören, wobei natürlich auch alle möglichen Angehörigen der politischen Exekutive vom Bundeskanzler abwärts daran mitwirken, was in Österreich zum Gesetz wird und was nicht. Allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz wird ja in Österreich bei jedem sich bietenden Anlass ein neues Gesetz beschlossen oder zumindest ein bestehendes Gesetz – oft bis hin zur Unlesbarkeit – novelliert.

Und dann staunen manche Politiker, wenn dieses Recht auch angewendet wird. Dies nicht nur bei Strafsachen (also wenn ein einzelner Amtsinhaber gegen Gesetze verstoßen hat), sondern immer wieder auch in Verwaltungsverfahren. Jüngstes Beispiel ist die Kritik der Landeshauptleute an der Verwaltungsgerichtsbarkeit – aus Anlass der Ablehnung des Baus der dritten Piste in Schwechat durch das Bundesverwaltungsgericht.

Es ist kein Zufall, dass es hier um ein Umweltproblem geht: Denn dieselben Politiker, die jetzt unzufrieden sind, haben jahrzehntelang die schönen Begriffe "Umweltschutz", "Nachhaltigkeit", "ökosoziale Marktwirtschaft" und auch "Klimabündnis" in Sonntagsreden verwendet. Sie haben sie dort verankert, wo sie möglichst wenige konkrete Auswirkungen zu haben scheinen: in Zielbestimmungen, in internationalen Abkommen, auch in Verfassungsbestimmungen.

Zur großen Überraschung der handelnden Politiker nehmen Juristen aber ernst, was in Gesetzen steht. Auch das nicht erst seit gestern: Der Konflikt um das Donaukraftwerk Hainburg im Jahr 1984 war nicht zuletzt ein rechtlicher. Es ging schon damals darum, ob Österreich das völkerrechtlich verbindliche Ramsar-Abkommen über den Schutz von Feuchtgebieten brechen dürfe, weil die damalige rot-blaue Regierung partout ein Kraftwerk in die Au stellen wollte – in einem vom Verwaltungsgerichtshof schließlich gestoppten Verfahren.

Klarerweise geht es bei Großprojekten immer auch um eine politische Entscheidung (die Regierung Sinowatz ließ das Kraftwerksprojekt schließlich fallen); aber seit Hainburg sollte klar sein, dass der rechtliche Rahmen stimmen muss. Da hilft es auch nicht, über einen angeblichen "Richterstaat" zu lamentieren – oder gar die Gerichtsbarkeit an sich anzugreifen. Die Einführung von Verwaltungsgerichten – die größte Verwaltungsreform, die es in der Zweiten Republik überhaupt gegeben hat – hat zu mehr Transparenz, auch zu mehr Rechtssicherheit geführt. Denn nunmehr entscheidet ein Gericht anstatt eines politischen Funktionsträgers.

Wenn einem Politiker ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts nicht gefällt, dann gibt es immer noch die Möglichkeit, die rechtlichen Grundlagen zu ändern, mit entsprechender Mehrheit möglicherweise sogar die verfassungsrechtlichen Grundlagen. Danach kann ja das Verfahren neu beginnen, der gesamte rechtliche Rahmen neu beurteilt werden. Nur muss das eben vorab politisch argumentiert und beschlossen werden, was zu einer ehrlichen, transparenten Abwägung zwischen Umwelt und Wirtschaft zwingt. (Conrad Seidl, 19.4.2017)