Anlass für den Vorstoß der Bundesregierung beim Versammlungsrecht waren angekündigte Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Österreich. Die Grünen sehen nun viel weitreichendere Einschnitte.

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Wien – Ein "Gesetz gegen Erdoğan, das aber auch ein bisschen den Geist Erdoğans in sich trägt", sieht Albert Steinhauser, Jusitzsprecher der Grünen, in der Reform des Versammlungsrechts, die die Regierung dem Parlament diese Woche zur Abstimmung vorlegt. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) habe ein Gesetz angekündigt, um Wahlkampfauftritte ausländischer Staatsrepräsentanten zu verhindern. "Herausgekommen ist ein Gesetz, mit dem beispielsweise auch Proteste gegen die Politik der Volksrepublik China unterbunden werden können", kritisiert Steinhauser.

Die Grünen sehen starke Unterschiede zwischen den Ankündigungen der Regierung und dem aktuellen Gesetzesentwurf. Sei es zu Beginn der Diskussion um ausländische Wahlkämpfe gegangen, würden nun Versammlungen aller Art eingeschränkt. Außerdem betreffe die Reform nicht nur Demos von Drittstaatsangehörigen, sondern auch solche, die lediglich "der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dienen", sagt Steinhauser. Das betreffe etwa auch Versammlungen von Kurden, die gegen ihre Unterdrückung in der Türkei demonstrieren.

"Extremer Einschnitt"

In Zukunft können Versammlungen laut Steinhauser auch dann untersagt werden, "wenn sie den außenpolitischen Interessen der Bundesregierung zuwiderlaufen". Damit sei "erstmals die Zulässigkeit einer Versammlung daran ausgerichtet, was das politische Interesse der Regierenden ist. Und das ist ein extremer Einschnitt."

"Absurd" findet Steinhauser außerdem die Zuständigkeiten im neuen Gesetz: Bei Versammlungen ohne Staatsrepräsentanten könne die Bundespolizeidirektion darüber entscheiden, ob eine Demonstration den außenpolitischen Interessen der Regierung entgegenstehe. Dass die Polizei außenpolitische Einschätzungen treffen soll, sei eine "völlig absurde Konstruktion, die sehr weitgehende Einschnitte erlaubt", sagt Steinhauser. (red, 25.4.2017)