Zimmermädchen würden von einem Mindestlohn von 1.500 Euro in Österreich profitieren, wie auch viele Kanzleikräfte der Anwälte.

Foto: Robert Newald

Wien – Kanzleikräfte bei Rechtsanwälten und Arztangestellte, Zimmermädchen und Friseure, Hilfskräfte in der Küche, in der Textilindustrie und im Fleischgewerbe: Sie verdienen in Österreich vielfach unter 1.500 Euro brutto. Wer für Anwälte arbeitet, muss sich sogar mit nur wenig mehr als 1.000 Euro zufriedengeben. Die Regierung verspricht, das zu ändern: Im Mai setzen sich die Sozialpartner auf Spitzenebene an einen Tisch, um neue Untergrenzen auszuhandeln. Kommen sie bis Juli auf keinen grünen Zweig, will die Koalition gesetzliche Regeln vorlegen.

Debatten um Mindestlöhne führen derzeit auch die Skandinavier. Deutschland sammelt bereits seit mehr als zwei Jahren Erfahrungen damit. Seit 2015 gilt dort ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Heuer wird er auf 8,84 Euro angehoben, was monatlichen Bruttolöhnen von 1.440 Euro entspricht. Die Effekte der Maßnahme auf den Arbeitsmarkt beschäftigen seither zahlreiche Forscher, wie auch das unabhängige Institut für Arbeitsmarkt, angesiedelt bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Der Schluss bisheriger Untersuchungen: Die Beschäftigung ist durch die Einführung des Mindestlohns in Deutschland nur geringfügig gesunken. In Summe fielen dadurch von 2014 bis 2015 zwischen 40.000 und 60.000 Stellen weg und damit deutlich weniger als prophezeit. Zum Vergleich: In Deutschland sind 33 Millionen Menschen regulär beschäftigt.

Am stärksten betroffen waren die Minijobs ohne Sozialversicherungspflicht. Ihre Zahl reduzierte sich saisonbereinigt um 125.000 – wobei unterm Strich in Deutschland acht Millionen Menschen geringfügig beschäftigt sind. Positiver Nebeneffekt: 2015 wurden gut doppelt so viele Ministellen zu regulären Arbeitsverhältnissen aufgewertet als im Jahr davor.

Verdichtete Arbeitszeit

Profitiert haben davon vor allem Frauen und ältere Beschäftigte in ostdeutschen Betrieben. Die Zufriedenheit der Mitarbeiter mit ihren Gehältern stieg, ihre Produktivität allerdings nicht.

Und wie reagierten die Unternehmer auf die höheren Lohnkosten? Sie hielten sich eher bei Neueinstellungen zurück, als dass sie bestehende Jobs strichen. Arbeitszeit wurde verkürzt oder verdichtet. Auf Investitionen wurde hingegen selten verzichtet. Auch Maschinen ersetzten deswegen kaum mehr menschliche Arbeitskraft. Die meisten Betriebe sahen zudem davon ab, Leute zu holen, die vom Mindestlohn ausgenommen sind, wie Langzeitarbeitslose fürs erste halbe Jahr und Praktikanten.

Sehr wohl aber hoben viele betroffene Branchen, wie Gastronomie, Hotellerie, Logistik und Verkehr, ihre Preise. In welchem Ausmaß ist unbekannt. Einige Unternehmen sparten zudem bei Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld.

"Für Deutschland hat sich der moderate Mindestlohn von brutto 1440 Euro bisher bewährt", ist Mario Bossler überzeugt, der am Donnerstag auf Einladung der Arbeiterkammer in Wien war. Der Mindestlohn habe weder der wachsenden Wirtschaft noch der steigenden Beschäftigung geschadet, resümiert der Forscher des Instituts für Arbeitsmarkt. Wie sich die Sache im Falle eines wirtschaftlichen Abschwungs entwickelt, lasse sich aber nicht vorhersehen.

Anders als die Österreicher arbeiten die Deutschen nur zu knapp mehr als 50 Prozent in Jobs, die tarifvertraglich gebunden sind.

Zur Diskussion steht hierzulande ein Mindestlohn von 1.500 Euro. Zugute kommen würde er rund 356.000 Beschäftigten. Die Wirtschaftskammer fürchtet Mehrkosten von bis zu 300 Millionen Euro. (Verena Kainrath, 28.4.2017)