Wien – Die Regierung ringt bei der Abschaffung der kalten Progression seit Jahren um die Modalitäten. Zwar kam sie bei der Überarbeitung des Regierungsabkommens im Jänner einen großen Schritt weiter, das Ziel, das Vorhaben im April durch den Ministerrat zu bringen, wurde aber verfehlt. Jetzt lässt Finanzminister Hans Jörg Schelling mit einer Aussage aufhorchen. Selbst wenn eine Regelung 2018 in Kraft treten sollte, wird sich der Steuerzahler bis 2021 gedulden müssen.

Das ist insofern bemerkenswert, als die Steuerreform 2019 verpufft sein dürfte. Wegen der Inflationsabgeltung der Arbeitnehmer rutschen diese automatisch in höhere Steuertarife, womit die Abgabenbelastung stärker steigt als die Bruttolöhne. Das illustriert das Beispiel 2015 ganz gut, wie die Statistik Austria errechnet hat. In dem Jahr legten die Bruttobezüge um 2,9 Prozent zu, die Lohnsteuereinnahmen um 5,1 Prozent.

1,1 Milliarden Kompensation

Dass dieser Mechanismus noch länger aufrecht bleibt, hängt mit der gewählten Lösung des Problems zusammen. Die sieht so aus: Eine Abgeltung der kalten Progression soll es immer geben, wenn die Inflation kumuliert fünf Prozent erreicht hat. Das Knacken der Schwelle ist laut Schelling 2020 zu erwarten. "'Das heißt, ab 2021 würde somit erstmalig die kalte Progression in einer Höhe von 1,1 Milliarden Euro ausgeglichen werden", schreibt der Minister in der Beantwortung der Anfrage des grünen Budgetsprechers Bruno Rossmann.

Dabei ist Schelling noch optimistisch, denn die Regierung hat vereinbart, dass die Abgeltung erst 2019 in Kraft treten soll. Dann würde es wohl vor 2022 keine Entlastung geben. Überdies soll die Automatik nur für die unteren beiden Steuerstufen gelten (bis 11.000 und bis 18.000 Euro). Der Durchschnittsverdiener ist auf eine Entscheidung der Politik angewiesen, die auf Basis eines "Progressionsberichts" über die Abgeltung entscheidet. So steht es im neuen Regierungsabkommen geschrieben. (as, 7.5.2017)