Für Friseurinnen wir der Mindestlohn im April 2019 auf 1500 Euro steigen.

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Wien – Freunde von Kollektivverträgen sind die Rechtsanwälte noch nie gewesen. In drei Bundesländern (Oberösterreich, Salzburg, Kärnten) gab es noch nie KV-Vereinbarungen, in anderen Ländern sind die Verträge zum Teil seit Jahren (in Vorarlberg seit 1950) nicht neu verhandelt worden.

Die von der SPÖ gestartete Debatte über einen Mindestlohn von 1500 Euro hat nun aber für etwas Bewegung gesorgt. Am 12. Mai wurde eine neue Entlohnungsrichtlinie beschlossen, laut der die Mindestlöhne zunächst per 1. Jänner 2018 von 1250 auf 1350 Euro angehoben werden. Anfang 2019 müssen dann alle Anwälte ihren Mitarbeitern mindestens 1500 Euro brutto zahlen, was immerhin einem Anstieg von 20 Prozent binnen zwei Jahren entspricht. Laut Kammer-Präsident Rupert Wolff ist die Vereinbarung für alle Anwälte verbindlich, auch wenn man in die Autonomie jener Landesorganisationen, die keinen KV haben, nicht eingreife.

Höhe für Gewerkschaft in Ordnung

Noch laufen aber auch Gespräche mit der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), um doch noch einen KV für alle Länder zustande zu bringen. Mit der nun festgelegten Höhe der Mindestlöhne könnte die GPA jedenfalls leben, heißt es.

Etappenlösungen in Richtung 1500 Euro hatte es zuletzt bereits in anderen Branchen gegeben. Die Textilindustrie hat sich verpflichtet, die niedrigsten Löhne mit 1. Dezember 2018 auf 1500 Euro anzuheben (aktuell sind es noch 1325 Euro). In der Gastronomie wurde vereinbart, die Mindestlöhne bis Mai 2018 von derzeit 1420 auf 1500 Euro zu erhöhen. Ausgebildete Friseure und Friseurinnen sollen ab April 2019 zumindest 1500 Euro verdienen.

Zähe Gespräche

Solche Stufenpläne könnten auch am Ende der Sozialpartnerverhandlungen zur Erreichung eines flächendeckenden Mindestlohnes von 1500 Euro stehen. Wie berichtet, wurden ÖGB und Wirtschaftskammer (WKO) von der Regierung beauftragt, bis Ende Juni Vereinbarungen zu den Fragen Mindestlohn und Arbeitszeitflexibilisierung zu finden. Andernfalls wurde mit gesetzlichen Lösungen gedroht (wobei wegen der Neuwahl aber unklar ist, ob sich SPÖ und ÖVP noch einigen könnten).

Eine kolportierte Variante lautet nun: Jene Branchen, die derzeit noch unter 1300 Euro liegen, sollen bis Ende 2019 Zeit für eine Anhebung auf 1500 Euro bekommen. Jene, die bereits über 1300 Euro liegen, sollen die 1500er-Marke bis Ende 2018 erreichen.

Noch verlaufen die Gespräche aber zäh. Die WKO will nicht ohne Zusagen bei der Arbeitszeit abschließen (es geht um die Ausweitung des Zwölf-Stunden-Tages). Die Gewerkschaft wiederum will hier nur zustimmen, wenn es umgekehrt Verbesserungen bei der Wochenarbeitszeit, der Zeitautonomie oder der Planbarkeit (Wie lange müssen Dienstpläne im Vorhinein erstellt werden?) gibt. (Günther Oswald, 24.5.2017)