Kanzleramts-Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) und Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) haben sich am Donnerstag erfreut über die Fortschritte bei der Bekämpfung von Hasspostings gezeigt. Der öffentliche Druck habe "viel bewirkt", so Duzdar in Reaktion auf einen entsprechenden Bericht der EU-Kommission.

Umdenken in der Gesellschaft

Der massive Anstieg gelöschter Hasspostings stehe für ein "Umdenken auch innerhalb der Gesellschaft, erklärte Brandstetter. "Die Studie zeigt uns, dass die Sensibilisierung mit dem Thema allmählich greift und sich ein emanzipierter Umgang mit derartigen Inhalten entwickelt hat. Dennoch sei dieser Zwischenerfolg auch als Auftrag an die Politik zu verstehen, in Zukunft noch bessere Ergebnisse zu erzielen", betonte der Vizekanzler in einem Statement für die APA.

Die Angst vor Reputationsverlusten habe bei den Plattformen – darunter Facebook, Twitter, YouTube und Google – "wohl zu einer deutlich strikteren Handhabe geführt", meinte Duzdar via Aussendung. "Wollen die Konzerne auch weiterhin auf freiwilliger Basis dafür sorgen, dass ihre Plattformen frei von Hass sind, müssen sie auch weiterhin diesen Trend fortsetzen", betonte sie. Duzdar kritisierte, dass manche Plattformen bestimmte Inhalte mit Verweis auf ihre Nutzungsbedingungen weiterhin nicht löschen. "Hier muss klarer zum Ausdruck gebracht werden, dass Meldungen – auch wenn sie laut den Konzernen den Nutzungsbedingungen entsprechen – dennoch selbstverständlich bei den Behörden angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden können", betont Duzdar.

Sonderreferate für Verhetzung

Brandstetter verwies in dem Zusammenhang auf die von der Regierung "bereits zugesagten staatsanwaltschaftlichen Planstellen in den Sonderreferaten für Verhetzung", die bis Ende des Jahres geschaffen werden sollen.

Der am Donnerstag präsentierte Bericht der EU-Kommission ergab, dass die Löschung von Hasspostings in sozialen Netzwerken durch IT-Firmen innerhalb des letzten halben Jahres um mehr als das Doppelte gestiegen ist. (APA, 1.6.2017)