Die geplante Vorverlegung der Nationalratswahl hat am Mittwoch im Verfassungsausschuss eine wichtige Hürde genommen. Die Abgeordneten stimmten laut Parlamentskorrespondenz auf Basis eines gemeinsamen Antrags aller sechs Parlamentsparteien ohne Debatte einhellig dafür, die laufende Gesetzgebungsperiode vorzeitig zu beenden.

Als Wahltermin wurde wie geplant der 15. Oktober 2017 in Aussicht genommen. Endgültig festgelegt wird der Wahltermin von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats. Das gleiche gilt für den Wahl-Stichtag, an den zahlreiche Fristen geknüpft sind, etwa was die Einbringung von Wahlvorschlägen betrifft. Zuvor muss noch der Nationalrat den Neuwahlbeschluss endgültig absegnen.

Debatte und Abstimmung über den Sechs-Parteien-Antrag sind für den 13. Juli geplant. Regulär würde die XXV. Gesetzgebungsperiode erst mit 29. Oktober 2018 auslaufen. Die letzten Nationalratswahlen fanden am 29. September 2013 statt. (APA, 7. 6. 2017)