Ende Jänner wurde gegen die Registrierung von Wertkartenhandy-Nutzern in Wien demonstriert.

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Die Registrierung von Wertkartenhandy-Nutzern ist vorerst vom Tisch. "Es ist aufgrund der von der ÖVP vom Zaun gebrochenen Neuwahlen nicht mehr realistisch, dass eine entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes zustande kommt", sagte Andreas Strobl vom zuständigen Infrastrukturministerium am Donnerstag zum STANDARD. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits stehen, nun können entsprechende Fristen nicht mehr vor der Wahl im Oktober eingehalten werden. Somit kann man weiterhin einfach im Supermarkt eine SIM-Karte kaufen und damit anonym telefonieren und im Netz surfen.

Treibende Kraft war Innenminister Sobotka

Die Registrierungspflicht wurde im Jänner von der Regierungskoalition als Teil des sogenannten "Sicherheitspaktes" beschlossen. Treibende Kraft war damals Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Er vermutete damals, dass anonyme SIM-Karten "insbesondere von Kriminellen verwendet werden."

4,5 Millionen Wertkarten

In Österreich werden rund 4,5 Millionen Wertkarten-SIM-Karten genutzt, davon dürften 3,5 Millionen nicht bei Anbietern registriert worden sein, schätzt Michael Krammer, Chef des Mobilfunkdiskonters Hot. Der langgediente Mobilfunkmanager ist auch bezüglich der Sinnhaftigkeit einer derartigen Regelung skeptisch. So könnten SIM-Karten etwa einfach weitergegeben oder mit gefälschten Dokumenten erworben werden. Auch würde die Registrierungspflicht einen enormen Mehraufwand für die Branche bedeuten, so Krammer.

Anonyme Wertkarten in Deutschland ab 1. Juli Geschichte

Da immer mehr europäische Staaten einen Ausweis beim Kauf einer SIM-Karte verlangen, dürfte das Thema hierzulande nicht völlig von der Bildfläche verschwinden. Man wird sehen, ob die nächste Regierung das Thema ebenfalls auf ihre Fahne schreibt. In Deutschland sind anonyme Wertkarten ab 1. Juli Geschichte. Wer danach eine Prepaid-Karte kaufen möchte, muss in Deutschland seine Identität mit einem Ausweisdokument nachweisen. Dies schreibt das im Juni vergangenen Jahres verabschiedete Anti-Terror-Gesetz vor. Der Ausweis muss vom Telekommunikationsdienstleister überprüft werden, erst dann wird die SIM-Karte freigeschaltet.

Bundestrojaner

Auch über den Einsatz staatlicher Spionageprogramme ("Bundestrojaner") zur Überwachung von Messengern wie Whatsapp konnten sich SPÖ und ÖVP bis dato nicht einigen, obwohl Vizekanzler Wolfgang Brandstetter in den letzten Tagen diesbezüglich Druck gemacht hat. Der Einsatz der Software wurde ebenfalls im Jänner beschlossen. (sum, 8.6.2017)