Dies ist ein Symbolfoto. Es handelt sich nicht um das betreffende Motorrad. Jenes sei mit einer Staubschicht belegt, hieß es aus dem Gericht.

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Wien – Der 51-jährige Wiener, dem vor kurzem ein Strafmandat wegen zu Schnellfahrens mit seinem Motorrad ins Haus geflattert ist, obwohl sich dieses seit 6. April in der Verwahrstelle des Landesgerichts für Strafsachen befindet, ist Opfer eines Schnitzers der Polizei geworden. Beim Ausstellen der Anonymverfügung wurde irrtümlich ein Buchstabe des Kennzeichens der geblitzten Maschine vertauscht.

Wie sich nach Recherchen des Landesgerichts herausstellte, hat das im Auftrag der Justiz beschlagnahmte Motorrad – gegen den Besitzer ist ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Umgangs mit Suchtmitteln anhängig, das Bike wurde zur Sicherstellung beschlagnahmt – die Verwahrstelle nicht verlassen. "Es wurde nachweislich bei uns nicht in Betrieb gesetzt. Das Motorrad ist sogar mit einer Staubschicht belegt", betonte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag.

Der 51-Jährige hatte ein Strafmandat in Höhe von 55 Euro erhalten, weil er am 14. Mai mit seiner Maschine am Lerchenfeldergürtel mit 63 km/h unterwegs gewesen sein soll. Das Landesgericht ließ sich die Radarfotos beischaffen, um den Verdacht zu entkräften, Mitarbeiter der Verwahrstelle könnten mit der Maschine eine Ausfahrt unternommen haben.

Tatsächlich zeigte sich auf den Bildern bereits auf den ersten Blick, dass sich das "geblitzte" Motorrad nicht mit dem sichergestellten deckt. "Es handelt sich um ein deutlich anderes Modell", berichtete Salzborn. Bei eingehenderer Betrachtung stellte sich dann heraus, dass die Nummerntafeln der beiden Zweiräder in einem Buchstaben voneinander abweichen. Die Polizei hatte versehentlich den Raser dem Kennzeichen des 51-Jährigen zugeordnet. Dieser muss die 55 Euro selbstverständlich nicht bezahlen. "Die Strafverfügung wurde bereits storniert", teilte Salzborn mit. (APA, 8.6.2017)