Wien – Der Finanzausschuss des Nationalrats war am Mittwoch sehr fleißig. Beschlossen hat er gemäß Aussendung des Finanzministeriums einige Vorhaben; etwa die Forschungsprämie, die ab 2018 von zwölf auf 14 Prozent erhöht wird. Auch das "Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017" hat den Finanzausschuss noch vor der Sommerpause passiert. Mit ihm sollen gemäß Sicht des Ministeriums heimische Unternehmen "vor möglichen Übernahmen von außen geschützt werden".

Die Konstruktion des Modells schaut so aus: Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verwaltet treuhändig die Aktien der Beschäftigten und wird so "zum starken Kernaktionär" (Ministerium) des jeweiligen Unternehmens. Der steuerliche Aspekt daran: Aktien in der Höhe von bis zu 4500 Euro pro Jahr sind für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsbefreit. Dieser Vorteil (ein Freibetrag) gilt aber nur, wenn die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses in der Stiftung bleiben.

Bund verzichtet auf Forderungen

Abgesegnet wurde auch das "SvK-Verzichtsgesetz", das die Liquidation des Sondervermögen Kärnten (SvK; einst "Zukunftsfonds") ermöglicht. Der Bund verzichtet auf Forderungen gegen den Fonds von 1,7 Milliarden Euro; sie wären Insolvenzfall uneinbringlich. Das SvK soll bis 1. August abgewickelt sein, Kärnten muss dem Bund einen Abschlag von mindestens 67 Millionen Euro zahlen. Geschuldet ist das dem Hypo-Alpe-Adria-Debakel. (red, 21.6.2017)