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150.000 Jobs sollen dank Beschäftigungsbonus entstehen. Doch noch könnte die EU-Kommission die neue Förderung aufmischen und der Regierung somit ordentlich in die Suppe spucken.

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Wien – Der Andrang ist beachtlich. 20.000 User surften bisher auf der seit gut zwei Wochen eingerichteten Homepage www.beschaeftigungsbonus.at, 2100 Anrufe wurden bei der Hotline gezählt, 1797 Anträge auf Förderung gingen ein. Kein Wunder, übernimmt doch der Bund bei Neuanstellungen künftig die Hälfte der Lohnnebenkosten. Mit der Maßnahme, für die zwei Milliarden Euro veranschlagt wurden, sollen in drei Jahren 150.000 Jobs geschaffen werden. Doch das rege Interesse am staatlichen Stimulus wird gleich zum Start der seit Juli geltenden Initiative etwas gebremst.

Mit Verwunderung stellen einige Unternehmen fest, dass eine Unterstützung mit einem Fragezeichen versehen ist. Denn das zuständige Wirtschaftsministerium "behält sich ausdrücklich vor, Förderzusagen erst nach Vorliegen einer Rückantwort der Europäischen Kommission zum Beschäftigungsbonus abzugeben". Soll heißen: Sollte Brüssel etwas an der Regelung auszusetzen haben, könnten die Firmen um viel Geld umfallen.

3000 Jobs bei Magna

Das zeigt allein schon das Beispiel des Autozulieferers Magna in Graz, der eine Einstellungswelle plant: 3000 Leute sollen dank neuer Aufträge von BMW oder Jaguar engagiert werden – der Jobbonus kommt da gerade recht. Die Vorbereitungen über eine "Implacement"-Stiftung, die mit dem Arbeitsmarktservice eingerichtet wurde, laufen auf Hochtouren. Allerdings: Man findet zu wenige Fachkräfte, weshalb auch viele Osteuropäer geholt werden sollen.

Für sie gibt es keine Prämie, und das ist genau der mögliche Haken an der Sache. Die EU-Kommission könnte das als indirekte Diskriminierung erachten. Zwar können Unternehmen auch für Ausländer aus der Union die Förderung beziehen, diese müssen dann aber in Österreich beschäftigt oder arbeitslos gewesen sein. Der Europarechtler Franz Leidenmühler sieht darin, wie berichtet, eine Benachteiligung für Unionsbürger. Der Verfassungsdienst und auch die Regierung erachten den Jobbonus für rechtskonform, weil er von allen Personen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden kann.

Zurückzahlen müssen die Bezieher die Subvention ohnehin nicht: Sie wird nämlich erst ein Jahr nach Antragstellung gewährt, dazu kommt noch die Phase der Abwicklung durch die staatliche Förderbank AWS, die mit rund vier Monaten veranschlagt wird. Da werden gleich mehrere Kriterien überprüft: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er vollversicherte Stellen geschaffen hat, keine Abgaben schuldet und die Jobs nicht durch Verschiebungen innerhalb eines Konzerns herbeigezaubert hat.

Inklusive Antragstellung müssen die Unternehmen also einiges erledigen, um an die Förderung zu gelangen. Da hätten Arbeitgebervertreter lieber gleich eine allgemeine Lohnnebenkostensenkung gesehen. Wirtschaftsforscher wie IHS-Chef Martin Kocher wiederum monieren, dass neue Jobs gefördert werden, die dank guter Konjunktur ohnehin entstehen würden. (as, 9.7.2017)