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Atompilz schauen: ein US-amerikanischer Nuklearwaffentest in den 1950er-Jahren in der Wüste von Nevada.

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Am 7. Juli beschloss eine Konferenz der Vereinten Nationen mit 122 Stimmen ein rechtlich bindendes Verbot von Nuklearwaffen. Allerdings nahm kein Nuklearwaffenstaat und kein Nato-Verbündeter teil (außer die Niederlande, die dagegen stimmten). Der Vertrag drückt Besorgnis über die humanitären Konsequenzen eines Nuklearwaffeneinsatzes aus und fordert die völlige Vernichtung von Nuklearwaffen.

Letztlich sind beiden Positionen, die der Vertragsunterzeichner einerseits und die der Nuklearwaffenstaaten andererseits, unvereinbar. Selbst wenn die katastrophalen humanitären Konsequenzen eines Nuklearwaffeneinsatzes weitgehend anerkannt werden, auch unter Nuklearwaffenstaaten, werden diese nicht preisgeben, was die Ursache für die Existenz dieser Waffen ist, nämlich das Konzept der nuklearen Abschreckung.

Die Nichtnuklearwaffenstaaten haben auf Nuklearwaffen verzichtet, als sie dem Atomwaffensperrvertrag von 1969 beigetreten sind. Sie dachten, das wäre ein Weg, zu vermeiden, dass sie ein primäres Ziel bei einer nuklearen Auseinandersetzung werden. Sogar einige neutrale Staaten, Schweden und die Schweiz, hatten wie auch Deutschland und Kanada zuvor Nuklearwaffenprogramme betrieben.

Österreich allerdings wurde nach seiner Neutralitätserklärung 1955 zu einem Modell für eine neutrale Zone ohne Nuklearwaffen in Mitteleuropa (Rapacki-Plan, benannt nach dem polnischen Außenminister). Wegen der entstehenden Nuklearblöcke wurde dieser Plan aber nicht umgesetzt. Nicht zuletzt wegen seines neutralen Status wurde Österreich zum Sitz internationaler Abrüstungsagenturen wie der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) oder der Organisation zur Überwachung eines umfassenden nuklearen Teststoppverbotes (CBTO). Der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky begründete den Bau des Vienna Centers mit dem Hinweis, dass Österreich damit bei einem Nuklearkrieg eher verschont bleiben könnte. Das war eine frühe Erklärung, dass Nuklearwaffenstaaten nicht Nuklearwaffen gegen diplomatische Einrichtungen in einem Nichtnuklearwaffenstaat einsetzen sollen, sogenannte negative Sicherheitsgarantien.

Sowohl dieser Hintergrund als auch das Geschick ausgezeichneter österreichischer Diplomaten erklärt, warum Österreich als neutraler Nichtnuklearwaffenstaat eine Vorreiterrolle bei der Initiative zu den katastrophalen Konsequenzen eines Einsatzes von Nuklearwaffen seit 2010 und bei den Verhandlungen zum Verbotsvertrag spielen konnte. Der damalige Präsident Heinz Fischer erklärte 2013 vor der UN-Generalversammlung: "Schafft Atomwaffen ab, bevor sie uns abschaffen!"

Gibt es einen Kompromiss zwischen Nuklearwaffenstaaten und ihren Verbündeten einerseits und den Unterstützern des Verbotes andererseits?

Die Nichtnuklearwaffenstaaten haben das Gefühl, betrogen worden zu sein. Sie haben mit ihrem Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag auf den Besitz von Nuklearwaffen verzichtet; die Nuklearwaffenstaaten haben aber ihre Verpflichtung, ernsthaft über komplette Abrüstung zu verhandeln, ihrer Ansicht nach nicht eingehalten. Deshalb forderten sie ein rechtlich verpflichtendes Verbot. Dem werden Nuklearwaffenstaaten aber nicht beitreten. Es gibt hier zwei gegensätzliche Auffassungen von Sicherheit. Die Nuklearwaffenstaaten fühlen sich geschützt, wenn sie Nuklearwaffen besitzen, die Nichtnuklearwaffenstaaten fühlen sich von ihnen bedroht und sich sicherer ohne sie.

Wie könnte ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss aussehen? Er könnte in negativen Sicherheitsgarantien bestehen, also der rechtlich verbindlichen Zusage der Nuklearwaffenstaaten, keine Nuklearwaffen gegen Nichtnuklearwaffenstaaten einzusetzen. Diese Forderung ist leichter zu erfüllen als ein Nichtersteinsatzverbot von Nuklearwaffen, weil es nur für Nichtnuklearwaffenbesitzer und nicht für andere Nuklearwaffenstaaten gilt. Protokolle zu nuklearfreien Zonen enthalten schon diese rechtlichen Verpflichtungen.

Die Verbündeten der Nuklearwaffenstaaten, wie die Nato-Mitglieder, verlassen sich auf die ausgeweitete, Abschreckung ("extended deterrence"); das ist das Versprechen der Nuklearwaffenstaaten, dass Nuklearwaffen im Falle eines Angriffes eingesetzt werden. Negative Sicherheitsgarantien enthalten das gegenteilige Versprechen, nämlich keine Nuklearwaffen einzusetzen. Aber Nuklearwaffenstaaten könnten ihre Vorbehalte fallen lassen, Verbündete einer anderen Nuklearmacht mit Nuklearwaffen zu bedrohen und damit auch für diese negativen Sicherheitsgarantien möglich machen.

Abschließend muss noch betont werden, dass negative Sicherheitsgarantien nicht als Alternative zum Verbot von Nuklearwaffen gedacht sind, sondern nur als weiterer Schritt in diese Richtung, der vorerst leichter umzusetzen ist. (Heinz Gärtner, 20.7.2017)