Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden mit seiner Frau Jianzhen "Jenny" am Tag der Urteilsverkündung.

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Ist es richtig, einen langgedienten Bürgermeister zu einer unbedingten Haftstrafe zu verurteilen, weil er vor zehn Jahren mit einer Vereinbarung seine Stadt vor Verlusten bewahren wollte? Über das Urteil gegen den Salzburger Stadtchef Heinz Schaden (SPÖ) – drei Jahre Haft, davon eines unbedingt – gehen die Meinungen nicht nur auf den Kommentarseiten der Zeitungen, sondern auch unter Strafrechtsexperten auseinander.

"Ich finde es zu hart", sagt Helmut Fuchs, Professor für Strafrecht an der Universität Wien. Der Schaden, der dem Land Salzburg durch die Übertragung der Derivate von der Stadt zugefügt wurde, sei mit knapp fünf Millionen Euro relativ gering gewesen, zumindest im Vergleich zu anderen Verlusten für die öffentliche Hand durch Politiker-Fehlverhalten, sagt Fuchs im STANDARD-Gespräch. Der Schaden war bereits angelaufen, und er wurde bloß von einer öffentlichen Körperschaft zu einer anderen, mit der sie eng verbunden ist, übertragen, betont Fuchs.

Kein Zweifel an der Untreue

Am Tatbestand der Untreue hegt Fuchs hingegen keine Zweifel, nur am Strafausmaß für einen Unbescholtenen, der sich selbst nicht bereichert hat. Eine bedingte Haftstrafe hätte in seinen Augen gereicht.

Für problematischer hält Fuchs den Abschluss der Swap-Geschäfte. Doch das sei nicht Teil des Verfahrens gewesen. "Man darf nicht das Unbehagen mit den Swap-Geschäften dadurch artikulieren, dass man das weitere Vorgehen mit einer höheren Strafe verfolgt."

Im unteren Drittel des Strafrahmens

Anders sieht das Andreas Scheil von der Universität Innsbruck. Er betont zwar, dass man Urteile nicht seriös aus der Ferne bewerten könne, hält es aber weder für überraschend noch für falsch. "Der Strafrahmen wäre zehn Jahre Haft gewesen, und im unteren Drittel zu bleiben ist für einen Ersttäter angemessen", sagt der Wirtschaftsstrafrechtler dem STANDARD. "Das Urteil ist maßgeschneidert dafür, dass Schaden mit einer Fußfessel davonkommt."

Dass Stadt und Land Salzburg eng verbunden sind, ändere aus juristischer Sicht nichts daran, dass eine Übertragung von Verlusten ohne Gegenleistung Untreue sei. "Jede Gebietskörperschaft ist eigen."

"Lebensende ist vermiest"

Einig sind sich beide Professoren, dass Schaden auch dann schwer bestraft wäre, wenn die unbedingte Haft in der Berufung wegfallen sollte. "Es kommen noch zivilrechtliche Folgen dazu", sagt Fuchs. "Nach solchen Urteilen geht es immer auch um Schadenersatz." Und Scheil: "Der Mann verliert sein Amt, und sein Lebensende ist vermiest durch diese Geschichte." (Eric Frey, 31.7.2017)